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Leverkusen: Polizei Köln veröffentlicht Kriminalitätszahlen Karneval 2025

Die Sicherheitslage war angespannter als in den Vorjahren, jedoch gab es einen deutlichen Rückgang der Fallzahlen in Köln und Leverkusen.

Foto: unsplash

Köln (ost)

Zusatz zu den Pressemitteilungen vom 24. Februar Nummer 1; 27. Februar Nummer 1; 28. Februar Nummer 3; 2. März Nummer 2

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/5977170

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/5980764

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/5981485

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/5982018

Im Folgenden veröffentlicht die Polizei Köln die bisher festgestellten Kriminalitätszahlen für den Zeitraum Weiberfastnacht (27. Februar), 6 Uhr bis Aschermittwoch (5. März), 6 Uhr in Köln und Leverkusen, jeweils auch für die Jahre 2020 – 2024.

Köln:

Leverkusen:

Derzeit ist ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen in Köln und Leverkusen erkennbar. Die Sicherheitslage war nach den Anschlägen der letzten Monate angespannter als in den Vorjahren. Daher war die Polizei an den Karnevalstagen mit verstärkten Kräften im Einsatz.

Während der Karnevalstage gingen insgesamt 2259 Anzeigen bei der Polizei Köln ein. Dies bedeutet einen deutlichen Rückgang von 866 Fällen im Vergleich zum Vorjahr (2020: 2713; 2021: 1384; 2022: 2375; 2023: 3253; 2024: 3125). Von insgesamt 444 Körperverletzungen entfielen auf die bekannten Party-Schwerpunkte Zülpicher Viertel, Altstadt, Ringe und Südstadt 190 (2019: 224; 2020: 225; 2021: 5; 2022: 282; 2023: 316 2024: 255) und 10 von insgesamt 34 Raubdelikten (2020: 8; 2021: 0; 2022: 15; 2023: 16; 2024: 13). Die Taschendiebstähle in diesem Bereich sind von insgesamt 270 erfassten Delikten in Köln auf 165 zurückgegangen (2020: 208; 2021: 4; 2022: 208; 2023: 270; 2024: 220).

Hinweis zu den Kriminalitätszahlen:

Es ist zu beachten, dass diese vorläufigen Daten sich aufgrund nachträglicher Anzeigen oder einer veränderten rechtlichen Bewertung im Rahmen der laufenden Ermittlungen noch ändern können. Eine endgültige Bewertung ist daher oft erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiteren Ermittlungen möglich. Vereinzelte Abweichungen in den Deliktszahlen der Vorjahresmitteilungen sind daher ebenfalls möglich. (sw/al)

Quelle: Presseportal

nf24