Ein 10-jähriges Kind wurde in Lage von einem Auto auf einem E-Scooter angefahren und erlitt leichte Verletzungen. Der E-Scooter war nicht versichert und entsprach nicht den gesetzlichen Vorschriften.
Lippe: Kind auf E-Scooter angefahren

Lippe (ost)
Ein Vorfall ereignete sich am Dienstagmittag (07.07.2026) um 13.20 Uhr in der Friedrich-Petri-Straße, bei dem ein Auto und ein Kind, das bereits auf einem E-Scooter unterwegs war, kollidierten. Die 31-jährige Fahrerin aus Lage fuhr langsam mit ihrem Fiat 500 rückwärts aus einer Parklücke über den Gehweg auf die Straße und übersah dabei – vermutlich aufgrund einer Hecke, die ihre Sicht einschränkte – eine 10-jährige E-Scooter-Fahrerin auf dem Gehweg. Das Mädchen erlitt leichte Verletzungen durch den Zusammenstoß und blieb anschließend bei ihrer Mutter, die ebenfalls vor Ort war.
Der E-Scooter hatte keine Kennzeichen und war nicht versichert. Da ihm offensichtlich wesentliche Anforderungen wie eine zweite Bremse fehlten, hätte er keine allgemeine Betriebserlaubnis erhalten. Da die Erziehungsberechtigte als Halterin des Fahrzeugs es zuließ, dass ihre erst 10-jährige Tochter den E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fuhr und damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstieß, erhielt sie eine Anzeige.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen: Kinder-E-Scooter dürfen nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Diese Modelle haben keine allgemeine Betriebserlaubnis, sind nicht ausreichend ausgestattet und haben keinen Versicherungsschutz. Die Verwendung solcher Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht gestattet. Sie dürfen nur auf privatem Gelände benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://lippe.polizei.nrw/artikel/verbotene-kinder-e-scooter-was-eltern-und-jugendliche-wissen-muessen
Um einen E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Darüber hinaus muss das Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen und eine allgemeine Betriebserlaubnis haben sowie mit zwei Bremsen, Beleuchtung und Klingel ausgestattet sein.
Quelle: Presseportal







