Nach einem Verkehrsunfall haben zwei mutmaßliche Gaffer Ärger mit der Polizei bekommen. Ein 55-jähriger Fahrer verursachte einen Sachschaden von fast 40.000 Euro und wurde ins Krankenhaus gebracht.
Lüdenscheid: Gaffer nach Verkehrsunfall mit Verletztem

Lüdenscheid (ost)
Nach einem Autounfall wurden zwei vermeintliche Schaulustige von der Polizei belästigt.
Aus unklaren Gründen, möglicherweise aufgrund eines medizinischen Notfalls, kam ein 55-jähriger Lüdenscheider am Mittwoch gegen 17 Uhr mit seinem Auto von der Weststraße ab. Das Elektrofahrzeug stieß gegen einen Zaun und eine Laterne. Die Laterne fiel auf zwei weitere Fahrzeuge. Das Auto blieb mit drehenden Reifen halb in der Luft an einem Zaun hängen.
Während Rettungskräfte sich um den immer noch im Auto sitzenden Fahrer kümmerten, gingen Passanten auf dem gegenüberliegenden Bürgersteig vorbei, darunter zwei Frauen mit Kindern. Die Frauen hielten an und die jüngere zog ihr Handy heraus. Polizisten baten die Passanten, weiterzugehen und nicht zu filmen. Die 17-Jährige reagierte auf die Erklärung, dass das Gaffen und Filmen von Unfallopfern verboten sei, mit Gelächter. Erst nach mehrmaliger Aufforderung und der Drohung, das Handy zu beschlagnahmen, entfernte sich die Gruppe ein paar Schritte. Die Polizisten entschieden sich, die Personalien festzustellen. Die jüngere Frau übergab ihren Ausweis. Ihre 33-jährige Begleiterin weigerte sich und versuchte, den Beamten den Ausweis zu entreißen, schrie sie an und verringerte den Abstand immer weiter. Als eine Beamtin sie zurückdrückte, schlug sie der Beamtin den Arm weg.
Die Frauen erhielten Anzeigen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungskräfte bzw. Widerstands. Der Unfallfahrer wurde ins Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden beläuft sich auf fast 40.000 Euro.
Die Polizei möchte an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass es an Unfallstellen keinen Platz für sensationshungrige Zuschauer gibt. Das Filmen der Hilflosigkeit anderer Menschen ist nicht nur geschmacklos, sondern auch strafbar. Das Anfertigen von Bildaufnahmen wird im Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder entsprechenden Geldstrafen geahndet. Ausnahmen gelten für Medien. In anderen Fällen können unnötig anhaltende Autofahrer die Rettungskräfte behindern. Wenn ausreichend Helfer an einem Unfallort sind, sollte man weiterfahren und keine Wege oder Flächen blockieren, die von Feuerwehr und Rettungsdiensten benötigt werden. Wer helfende Personen behindert, kann ebenfalls bestraft werden. (cris)
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63250 Unfälle mit Personenschaden, was 9.92% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13559 Fälle aus, was 2.13% der Gesamtzahl entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3764 Fällen registriert, was 0.59% ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556792, was 87.36% ausmacht. Innerhalb von Ortslagen ereigneten sich 55296 Unfälle (8.68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17437 (2.74%) und auf Autobahnen 6889 (1.08%). Insgesamt gab es 450 Getötete, 11172 Schwerverletzte und 68000 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 637.365 |
| Unfälle mit Personenschaden | 63.250 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 13.559 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 3.764 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 556.792 |
| Ortslage – innerorts | 55.296 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 17.437 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 6.889 |
| Getötete | 450 |
| Schwerverletzte | 11.172 |
| Leichtverletzte | 68.000 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








