Drei junge Männer lösten Polizeieinsatz aus, um einen „Lost Place“ zu erkunden. Einbruch in Marktgebäude bestätigte sich jedoch nicht.
Marktgemeinde: Urban Explorer wollten Stollen in Olpe erkunden

Olpe (ost)
Der Wunsch, einen sogenannten „Lost Place“ zu erforschen, endete für drei junge Männer in der Nacht zum Mittwoch (15. Juli) mit einem größeren Polizeieinsatz. Gegen 1:30 Uhr erhielt die Polizeileitstelle Hinweise auf verdächtige Geräusche in der Nähe eines Haus- und Gartenmarktes in der Hugo-Ruegenberg-Straße in Olpe. Aufgrund der Beschreibungen konnte ein Einbruch mit Tätern vor Ort zunächst nicht ausgeschlossen werden. Daher wurden mehrere Streifenwagen und ein Polizeihubschrauber zur Einsatzstelle geschickt. Dieser war bereits im Kreisgebiet, nachdem eine erfolgreiche Vermisstensuche im Bereich Attendorn/Lennestadt durchgeführt wurde. Am Ort trafen die Einsatzkräfte auf zwei 19-Jährige und einen 21-Jährigen. Die drei Männer hatten sich unbefugten Zugang zum Gelände des Marktes verschafft. Es wurde jedoch kein Einbruch in das Marktgebäude bestätigt. Nach bisherigen Informationen war ihr Interesse vielmehr an einem Stollen, der vom Gelände aus erreichbar ist und durch eine Metalltür gesichert ist. Um in den als „Lost Place“ bekannten Stollen zu gelangen, beschädigten sie die Zugangstür. Als die Polizisten ankamen, flüchteten die drei Männer zunächst. Dabei verletzte sich einer der 19-Jährigen am Kopf. Er wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die anderen beiden Männer wurden zunächst zur Identitätsfeststellung und für weitere polizeiliche Maßnahmen zur Polizeiwache gebracht. Gegen alle drei wurden Strafverfahren unter anderem wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung eingeleitet. Der Vorfall zeigt, dass die Erkundung von sogenannten „Lost Places“ keinesfalls ein harmloses Abenteuer ist. Verlassene Gebäude, Stollen oder Bunkeranlagen bergen oft erhebliche Gefahren – beispielsweise durch Einsturzgefahr, Schächte oder Sauerstoffmangel. Die Polizei appelliert deshalb, solche Orte nicht unbefugt zu betreten.
Quelle: Presseportal








