Am Samstag bedrohte ein Unbekannter einen Zeugen auf einem Friedhof in Mechernich-Lessenich und beschädigte Grabsteine und Heiligenfiguren.
Mechernich-Lessenich: Bedrohung auf Friedhof

Mechernich-Lessenich (ost)
Am Samstag (17. Oktober) ereignete sich um 9.15 Uhr auf dem Friedhof in Mechernich-Lessenich eine Bedrohung und eine Sachbeschädigung.
Ein 67-jähriger Mann beobachtete, wie ein Unbekannter mit einem scharfen Gegenstand auf mehrere Grabsteine und Heiligenfiguren einschlug.
Nachdem der Zeuge den Unbekannten bemerkte, näherte sich dieser mit dem scharfen Gegenstand und bedrohte ihn.
Der Zeuge zog sich daraufhin zurück.
Der Unbekannte wurde wie folgt beschrieben:
An verschiedenen Gräbern wurden Kratzspuren entdeckt. Ein Kreuz war abgebrochen.
Personen, die Informationen über die Tat oder den Verdächtigen haben, werden gebeten, sich bei der Polizei Euskirchen unter der Telefonnummer 02251 799-0 oder per E-Mail an poststelle.euskirchen@polizei.nrw.de zu melden.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023
Die Mordraten in Nordrhein-Westfalen stiegen zwischen 2022 und 2023 deutlich an. Im Jahr 2022 wurden 380 Fälle registriert, wobei 357 davon gelöst wurden. Es gab insgesamt 518 Verdächtige, darunter 458 Männer, 60 Frauen und 206 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der registrierten Fälle auf 470, wobei 443 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen erhöhte sich auf 671, darunter 596 Männer, 75 Frauen und 310 Nicht-Deutsche. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region mit den meisten Mordfällen in Deutschland im Jahr 2023 insgesamt 470 Fälle, was zeigt, dass Nordrhein-Westfalen zu den Regionen mit den höchsten Mordraten in Deutschland gehört.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 380 | 470 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 357 | 443 |
| Anzahl der Verdächtigen | 518 | 671 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 458 | 596 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 60 | 75 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 206 | 310 |
Quelle: Bundeskriminalamt








