Polizei erwischt Jungen ohne Versicherungskennzeichen auf E-Scooter, Anzeige gegen Halter erstattet.
Mechernich: Neunjähriger mit E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen unterwegs

Mechernich (ost)
Am Montag, den 14. September, um etwa 13.38 Uhr, trafen Polizisten in der Nesselrode Straße in Mechernich einen neunjährigen Jungen, der mit einem E-Scooter unterwegs war.
Der E-Scooter hatte kein gültiges Versicherungskennzeichen.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum nur mit gültigem Versicherungsschutz und einem entsprechenden Kennzeichen gefahren werden dürfen. Außerdem müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters beträgt 14 Jahre.
Der Halter wurde wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.
Die Polizei bittet vor allem Eltern, sich vor der Nutzung von E-Scootern über die gesetzlichen Voraussetzungen zu informieren und sicherzustellen, dass ihre Kinder die Fahrzeuge erst ab dem vorgeschriebenen Mindestalter und nur mit gültigem Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum benutzen.
Quelle: Presseportal








