Zwei Frauen aus Meinerzhagen haben Anzeigen erstattet, weil ihre Konten manipuliert wurden. Polizei warnt vor einfachen Passwörtern und gibt Sicherheitstipps.
Meinerzhagen: Online-Konten gehackt

Meinerzhagen (ost)
Zwei Frauen aus Meinerzhagen haben am Mittwoch separat Anzeigen bei der Polizei erstattet, weil ihre Konten bei Verkaufsplattformen manipuliert wurden und in ihrem Namen verschiedene Waren im Internet angeboten oder versucht wurden, Artikel zu kaufen. Die Polizei versucht nun herauszufinden, wie die Täter Zugang zu den Konten erlangt haben. Die Frauen haben auf jeden Fall richtig gehandelt, indem sie die Polizei sofort informiert haben.
Es wird gewarnt: Oft machen es die Opfer den Betrügern sehr einfach, indem sie einfache Passwörter verwenden. „12345“ gehört immer noch zu den beliebtesten „Geheimwörtern“. Im Internet ist dies jedoch wie ein Haustürschlüssel unter der Fußmatte: ein völlig nutzloser „Schutz“. Viele sind sich nicht der Gefahren und Konsequenzen bewusst, die solche Passwörter haben können. Die Meinerzhagenerin bemerkte schnell die Aktivitäten auf ihrem Konto. Aber nicht jeder behält solche Transaktionen im Auge.
Wenn Betrüger mit fremden Namen und Konten handeln, können später Schadensersatzforderungen und polizeiliche Ermittlungen gegen den Kontoinhaber gerichtet werden. Selbst wenn sie ihre Unschuld beweisen können, haben sie zunächst viel Arbeit. Eine besondere Rolle spielt das E-Mail-Fach. Wenn Betrüger Zugriff auf das elektronische Postfach erhalten, ist dies wie ein Generalschlüssel: Die Täter können sehen, welche anderen Online-Konten existieren und bei diesen Diensten Passwortänderungen vornehmen. Dies war am Dienstag zum Beispiel bei einem Plettenberger der Fall, wobei das Opfer durch schnelles Eingreifen einen größeren Schaden verhindern konnte.
Sichere Passwörter sollten aus mindestens zwölf Groß- und Kleinbuchstaben, Sonderzeichen und Zahlen bestehen. Merksätze sind einfacher zu merken als sinnlose Kombinationen. Wenn möglich, sollte man Zwei-Faktor-Authentifizierungen verwenden. Dabei muss der Nutzer das Einloggen zusätzlich auf einem anderen Gerät (zum Beispiel dem Handy) oder System bestätigen. (cris)
Quelle: Presseportal








