Die Polizei setzt erstmals eine mobile Videobeobachtungsanlage ein, um die Sicherheit zu stärken und potenzielle Straftäter abzuschrecken.
Menden: Mobile Videobeobachtung auf Pfingstkirmes
Menden (ost)
Erstmals nutzt die Polizei Märkischer Kreis auf der Mendener Pfingstkirmes eine „mobile Videobeobachtungsanlage“, die vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) bereitgestellt wird (Fotos).
Polizeibeamte werden – wie üblich – während der Kirmes verstärkt präsent und ansprechbar sein. Sie werden unter anderem gemeinsame Streifen mit dem Ordnungsamt der Stadt durchführen.
In den letzten Jahren verlief die Mendener Kirmes – abgesehen von kleineren kirmestypischen Delikten – immer friedlich. Auch in diesem Jahr gibt es bisher keine konkreten Hinweise auf mögliche Gefährdungssituationen, die über typische Veranstaltungsdelikte hinausgehen. Dennoch können Störungen aufgrund der jüngsten Ereignisse am Papenbusch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aufgrund des Vorfalls am Papenbusch besteht in diesem Jahr die rechtliche Möglichkeit, eine mobile Videoanlage auf dem Veranstaltungsgelände zu installieren. Dies soll potenzielle Straftäter abschrecken und das Sicherheitsempfinden stärken.
Es handelt sich um einen Anhänger mit einem ausfahrbaren Teleskop-Kamerasystem. Die Anlage zeichnet das Geschehen rund um den Standort auf und überträgt das Material live an die Polizei, wo es beobachtet und ausgewertet wird. Im Falle von Straftaten können die Aufnahmen später im Rahmen von Ermittlungen ausgewertet werden. Nicht benötigte Aufnahmen werden automatisch nach einem Monat gelöscht.
Die Polizei betont, dass das Mitführen von Waffen und der Konsum von Cannabis bei Veranstaltungen grundsätzlich verboten sind. Neben der Verteilung von Flyern zum Thema „Messergewalt“ werden auch repressive Messerkontrollen auf dem Veranstaltungsgelände durchgeführt.
Die Bürger werden durch die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und spezielle Hinweisschilder im Umfeld der Video-Zone auf die Maßnahme aufmerksam gemacht. (dill)
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023
Die Mordraten in Nordrhein-Westfalen stiegen zwischen 2022 und 2023 deutlich an. Im Jahr 2022 wurden 380 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 470 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 357 auf 443. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 518 im Jahr 2022 auf 671 im Jahr 2023. Unter den Verdächtigen waren 458 Männer und 60 Frauen im Jahr 2022, während es im Jahr 2023 596 Männer und 75 Frauen waren. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 206 auf 310. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen 2023 die höchste Zahl an Mordfällen in Deutschland mit 470 registrierten Fällen.
2022 | 2023 | |
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Anzahl erfasste Fälle | 380 | 470 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 357 | 443 |
Anzahl der Verdächtigen | 518 | 671 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 458 | 596 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 60 | 75 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 206 | 310 |
Quelle: Bundeskriminalamt
Statistiken zur Drogenkriminalität in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023
Die Drogenraten in Nordrhein-Westfalen stiegen zwischen 2022 und 2023 an. Im Jahr 2022 wurden 70.510 Fälle von Drogenkriminalität registriert, wovon 63.352 Fälle gelöst wurden. Es gab insgesamt 56.367 Verdächtige, darunter 49.610 Männer, 6.757 Frauen und 16.655 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der aufgezeichneten Fälle auf 73.917, wobei 65.532 Fälle gelöst wurden. Es gab insgesamt 57.879 Verdächtige, darunter 51.099 Männer, 6.780 Frauen und 18.722 Nicht-Deutsche. Im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die meisten aufgezeichneten Drogenfälle mit 73.917 Fällen.
2022 | 2023 | |
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Anzahl erfasste Fälle | 70.510 | 73.917 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 63.352 | 65.532 |
Anzahl der Verdächtigen | 56.367 | 57.879 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 49.610 | 51.099 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 6.757 | 6.780 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 16.655 | 18.722 |
Quelle: Bundeskriminalamt