Junge Frau entgeht nur knapp einem Zusammenstoß. Polizei führt gezielte Kontrollen durch, stellt zahlreiche Verstöße fest und kündigt weitere Maßnahmen an.
Meschede: E-Scooter-Kontrollen in Fußgängerzone

Meschede (ost)
Am Mittwoch und Donnerstag (22. und 23. Juli) führte die Polizei gezielte E-Scooter-Kontrollen in der Innenstadt von Meschede durch. Dabei waren sowohl uniformierte als auch zivile Polizeikräfte im Einsatz.
Im Fokus der Überprüfungen stand die Fußgängerzone. Dort wurden zahlreiche Personen von den Einsatzkräften erwischt, die den Bereich mit einem E-Scooter widerrechtlich befuhren. Insgesamt wurden drei Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Fahrzeughalter erstellt. Zudem wurden 20 Verwarnungsgelder verhängt.
Besonders riskant verhielt sich eine junge Frau. Sie fuhr deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone und trug dabei Kopfhörer. Eine Polizistin in Uniform, die sie stoppen wollte, bemerkte die Frau erst im letzten Moment. Sie musste stark bremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern, und wäre dabei beinahe gestürzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass E-Scooter keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge sind. Sie dürfen im öffentlichen Verkehrsraum erst ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Eltern, die es zulassen, dass ihr unter 14-jähriges Kind einen E-Scooter benutzt, riskieren mindestens 90 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
In Fußgängerzonen ist die Nutzung von E-Scootern grundsätzlich nur erlaubt, wenn dies durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich gestattet ist. Wenn nur das Schieben erlaubt ist, muss abgestiegen werden. Kopfhörer sollten so verwendet werden, dass Warnsignale und andere Verkehrsteilnehmer jederzeit wahrgenommen werden können.
Die Kontrollen stießen bei vielen Bewohnerinnen und Bewohnern auf positive Resonanz. Aufgrund der festgestellten Verstöße wird die Polizei ihre Kontrollmaßnahmen in der Innenstadt von Meschede fortsetzen.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% aller Unfälle entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen gemeldet, was 0,59% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792 Fälle, was 87,36% aller Unfälle entspricht. Innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) waren es 17.437 Fälle (2,74%) und auf Autobahnen wurden 6.889 Unfälle verzeichnet (1,08%). Insgesamt gab es 450 Getötete, 11.172 Schwerverletzte und 68.000 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 637.365 |
| Unfälle mit Personenschaden | 63.250 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 13.559 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 3.764 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 556.792 |
| Ortslage – innerorts | 55.296 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 17.437 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 6.889 |
| Getötete | 450 |
| Schwerverletzte | 11.172 |
| Leichtverletzte | 68.000 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








