Ein Zeuge brachte am 25.02.2026 zwei verbotene Springmesser zur Vernehmung bei der Kriminalpolizei in Meschede mit. Dadurch wurde er selbst zum Beschuldigten und die Messer wurden sichergestellt.
Meschede: Verbotene Messer bei Vernehmung

Meschede (ost)
Die Polizei in Meschede lud einen 63-jährigen Mann aus Olsberg als Zeuge zu einer Befragung ein. Zu Beginn der Befragung am Morgen des 25.02.2026 gab der Mann an, dass er zwei Messer bei sich trug. Der Ermittler war überrascht, als der Mann zwei verbotene Springmesser zeigte. In diesem Moment wurde der Zeuge zum Beschuldigten wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Messer wurden von der Polizei sichergestellt.
Obwohl Offenheit bei einer Befragung wichtig ist, sollten verbotene Gegenstände nicht in der Jacken- oder Hosentasche auf dem Weg zur Polizei sein. Personen, die zu einer Befragung vorgeladen werden, sollten vorher überprüfen, was sie dabei haben. Andernfalls kann aus einem Termin zur Aussage schnell ein Termin mit einem anderen Aktenzeichen werden.
Quelle: Presseportal








