Das Hauptzollamt Duisburg beteiligte sich mit 60 Zöllnern an der bundesweiten Mindestlohnprüfung. Es gab Verstöße in 7 Fällen und 13 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Mindestlohnprüfung in Duisburg, zahlreiche Nachermittlungen erforderlich

Duisburg, Oberhausen, Essen, Mülheim an der Ruhr, Kreis Kleve, Kreis Wesel (ost)
Am 13.03.2025 nahmen etwa 60 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg an der bundesweiten Mindestlohnprüfung teil. Unternehmen (z. B. Restaurants, Autobetriebe und Einzelhandelsgeschäfte) im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg wurden den ganzen Tag über überprüft. Dieser Bezirk umfasst die Städte Essen, Oberhausen, Mülheim und Duisburg sowie die Kreise Kleve und Wesel.
Nach den ersten Auswertungen wurden sieben Fälle von Mindestlohnunterschreitung und fünf Fälle von illegalem Aufenthalt festgestellt. Insgesamt leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner vor Ort 13 Ermittlungsverfahren ein.
Nach den Prüfungen werden in 22 Fällen umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen durchgeführt. Die vor Ort erhaltenen Aussagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind entscheidend für weiterführende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Die bundesweiten Ergebnisse der Mindestlohnprüfung sind in der Mitteilung der Generalzolldirektion aufgeführt und unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/120080/5991285
Zusatzinformationen:
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind nichtig und werden geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es spezielle Branchenmindestlöhne in verschiedenen Bereichen wie der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- und Maler- und Lackiererhandwerk. Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Mittel zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zur Aufdeckung und Bestrafung von Verstößen bei.
Quelle: Presseportal