Die Bundespolizei kontrollierte am Freitagmittag zwei Reisende in einem VW Tiguan mit Mönchengladbacher Zulassung auf der A 40. Der Beifahrer wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht und konnte die Haftstrafe durch Zahlung einer Geldstrafe abwenden.
Mönchengladbach: Haftbefehl auf der A 40
Kleve – Kempen – Straelen (ost)
Am Freitagmittag, den 13.06.2025, haben Beamte der Bundespolizei zwei Passagiere in einem VW Tiguan mit Mönchengladbacher Kennzeichen auf der Autobahn 40 bei Straelen kontrolliert. Bei der Überprüfung des Beifahrers stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gesucht wird. Im Jahr 2022 wurde er vom Amtsgericht Mönchengladbach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Nach Begleichung der Geldstrafe und der Kosten in Höhe von insgesamt 784,50 Euro konnte er einer drohenden Haftstrafe entgehen. Da der 46-jährige Albaner zudem nicht in der Bundesrepublik Deutschland bleiben durfte, wurde er in die Niederlande abgeschoben.
Quelle: Presseportal