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Mönchengladbach: Ladendiebstähle in U-Haft

In den vergangenen Tagen wurden ein 28-Jähriger und eine 31-Jährige nach Ladendiebstählen vorläufig festgenommen. Beide erwarten nun eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren ohne Bewährung.

Foto: Depositphotos

Mönchengladbach (ost)

In den letzten Tagen wurden von der Polizei zwei Ladendiebe vorläufig festgenommen. Sie erwarten nun eine Haftstrafe.

Am Dienstag, den 24. Juni, hat ein 28-jähriger Mann gegen 14.30 Uhr versucht, Kleidung aus einem Geschäft in der Hindenburgstraße zu stehlen. Er hatte die Kleidung zuvor in einer Umkleidekabine angezogen und die Sicherungsetiketten entfernt. Sein Plan war es, den Laden mit den Kleidungsstücken zu verlassen, jedoch erfolglos. Ein aufmerksamer Mitarbeiter hat ihn daran gehindert und die Polizei alarmiert. Da der Mann keine Ausweispapiere bei sich hatte, wurde er vorübergehend zur Polizeiwache gebracht, um seine Identität festzustellen. Es stellte sich heraus, dass er sich illegal in Deutschland aufhält. Aufgrund dessen, dass er keinen festen Wohnsitz hat und in der Vergangenheit wiederholt wegen ähnlicher Vergehen aufgefallen ist, sahen die Beamten sowohl Flucht- als auch Wiederholungsgefahr. Der 28-Jährige wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft hielt die rechtlichen Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren für gegeben. Der Verdächtige wurde am Mittwoch, den 25. Juni, einem Haftrichter vorgeführt. Gemäß dem Urteil erwartet den Verdächtigen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch am Dienstagnachmittag versuchte eine 31-jährige Frau, einen Drogeriemarkt in der Stresemannstraße zu verlassen, während sie eine Tasche voller Kosmetikprodukte bei sich trug, die sie nicht bezahlt hatte. Als der Ladendetektiv sie darauf ansprach, versuchte die Frau zu fliehen. Es kam zu einem körperlichen Konflikt, woraufhin die Mitarbeiter die Polizei verständigten. Da die Verdächtige ebenfalls keinen festen Wohnsitz hat und aufgrund früherer ähnlicher Delikte davon auszugehen war, dass sie erneut straffällig werden könnte, nahmen die Beamten sie vor Ort vorläufig fest. Die Frau hatte unter anderem bereits am selben Morgen Ladendiebstahl begangen und eine Haftstrafe bis September 2024 verbüßt. Am Mittwoch, den 25. Juni, wurde die 31-Jährige einem Haftrichter vorgeführt. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete Untersuchungshaft an. (lh)

Quelle: Presseportal

nf24