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Mönchengladbach: Raubversuch in Odenkirchen-Mitte

Ein Unbekannter hat versucht, einen 18-Jährigen zu berauben. Der Täter flüchtete nachdem das Opfer eine Soft-Air-Waffe hervorgeholt hatte.

Foto: Depositphotos

Mönchengladbach (ost)

Ein Fremder hat versucht, in der Nacht zum Freitag, den 5. Juli, einen 18-Jährigen an der Ecke Rostocker Straße / Wiedemannstraße zu überfallen. Dabei soll er mit einem Messer gedroht haben.

Der 18-Jährige befand sich gegen 0.30 Uhr auf einem Parkplatz in der Nähe der Kreuzung. Dort näherte sich ihm eine männliche Person und forderte sein Portemonnaie. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, hielt der Unbekannte ein Messer in der Hand. In diesem Moment kam ein Auto vorbei, was den Räuber kurz ablenkte und dem 18-Jährigen ermöglichte, in seinen Rucksack zu greifen. Dort fand er eine Soft-Air-Waffe, die er hervorholte. Als der Fremde dies bemerkte, flüchtete er in Richtung eines Seitenweges, der zur Von-der-Helm-Straße führt.

Die sofortige Fahndung der Polizei nach dem Verdächtigen war erfolglos.

Der Unbekannte wird wie folgt beschrieben: Er ist etwa 14 bis 18 Jahre alt, zwischen 1,75 Meter und 1,85 Meter groß und schlank. Er hat keinen Bart und trug zur Tatzeit schwarze Kleidung, eine schwarze Basecap und weiße Adidas-Schuhe.

Die Polizei bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Informationen zur Identität des Verdächtigen haben, sich unter der Rufnummer 02161 290 zu melden.

Die Polizei weist darauf hin, dass das Tragen von Soft-Air-Waffen eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, da sie mit echten Schusswaffen verwechselt werden können. Entscheidend ist das äußere Erscheinungsbild (Anscheinswaffen). Darüber hinaus kann auch die spezifische Ausführung der Waffe dazu führen, dass sie dem Waffengesetz unterliegt. Konkret sind Soft-Air-Waffen nur dann Spielzeugwaffen, wenn die Geschossenergie nicht mehr als 0,5 Joule beträgt. Jeder darf sie erwerben und besitzen, jedoch dürfen sie nur geführt werden, wenn sie nicht wie echte Schusswaffen aussehen. Sie müssen also als Spielzeugwaffen erkennbar sein.

Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.polizeifuerdich.de/deine-themen/waffensprengstoff/legale-waffen/

Wenn Sie mit einem Messer bedroht werden, empfiehlt die Polizei folgendes:

Im Falle einer Konfrontation mit einem Messer suchen Sie nicht die Auseinandersetzung, sondern fliehen Sie. Wählen Sie sofort den Notruf 110.

Bringen Sie sich in einer Gefahrensituation nicht durch Ihr Verhalten in zusätzliche Gefahr. Der Einsatz von mitgeführten Waffen kann zu Eskalationen führen. (JL)

Quelle: Presseportal

nf24