Die Polizei Münster setzt die mobile Videobeobachtung im Umfeld des Hauptbahnhofes fort. Ziel ist es, Straftaten zu verhindern und das Sicherheitsgefühl nachhaltig zu stärken.
Münster: Mobile Videobeobachtung am Hauptbahnhof fortgesetzt

Münster (ost)
Die Polizei Münster setzt die mobile Videobeobachtung im Umfeld des Hauptbahnhofes fort. Nach erneuter Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und Auswertung der aktuellen Lageentwicklung ordnete Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf die Maßnahme auf Grundlage des § 15a Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) erneut an.
„Die Videobeobachtung ist ein echter Game-Changer für die Sicherheit im Bahnhofsbereich. Wir konnten die Lage deutlich beruhigen. Dennoch bleibt der Bahnhof auch weiterhin ein kriminalitätsbelasteter Schwerpunkt“, so Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf. „Genau deshalb machen wir genauso konsequent weiter. Die Videobeobachtung ist auch weiterhin erforderlich und wird bleiben.“ Ziel ist es, Straftaten zu verhindern, Taten aufzuklären und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken.
Die mobile Videobeobachtung erfolgt mit zwei Kamerasystemen an den Standorten Windthorststraße/Ecke Achtermannstraße sowie Windthorststraße/Ecke Berliner Platz mit den Ausläufern zur Bahnhofsstraße und Von-Steuben-Straße.
Die Aufzeichnungen werden den gesetzlichen Vorgaben entsprechend für maximal 14 Tage gespeichert. Eine längere Speicherung findet nur statt, wenn dies zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist oder gesetzliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten vorliegen. Nicht relevante Bereiche wie Wohnungen oder Arztpraxen werden technisch unkenntlich gemacht. Findet im Beobachtungsbereich eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel statt oder führt der unmittelbare Weg zu oder von einer Versammlung durch diesen Bereich, werden die Kameras für die entsprechenden Zeiträume ausgeschaltet. Bild- und Tonaufnahmen von Versammlungen sind unzulässig.
Die Polizei ist verpflichtet, die Videobeobachtung fortlaufend zu dokumentieren und regelmäßig zu evaluieren, um deren Verhältnismäßigkeit sicherzustellen.
Hinweisschilder im betroffenen Bereich informieren die Öffentlichkeit über die eingerichteten Videozonen.
Quelle: Presseportal








