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Münster: Schwerpunkteinsatz gegen Gewaltkriminalität

Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung für Hauptbahnhöfe in Hamm und Münster. Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen, verstärkte Kontrollmaßnahmen werden durchgeführt.

Foto: unsplash

Hamm – Münster (ost)

Ein bundesweiter Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen wird von der Bundespolizei vom 29. bis 31. Mai 2026 durchgeführt.

https://t1p.de/sar58

Der Fokus liegt auf Bahnhöfen, die in der Vergangenheit durch eine erhöhte Anzahl von Gewaltdelikten auffielen.

In Hamm und Münster werden verstärkte Streifen und lageangepasste Kontrollmaßnahmen im Rahmen des Schwerpunkteinsatzes durchgeführt, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Münster fallen.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat für diesen Zeitraum eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an den Bahnhöfen verbietet.

Verboten sind Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Auch Nachbildungen von Schusswaffen, Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte sind von der Verfügung betroffen.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird von der Bundespolizei mit verstärkten Kontrollen überwacht. Bei Verstößen gegen das Mitführverbot können Zwangsgelder, Bußgelder oder Strafverfahren verhängt werden.

Die genauen Bestimmungen und Ausnahmen der Allgemeinverfügung sind auf der Internetseite www.bundespolizei.de einsehbar und unter folgendem Link abrufbar:

https://t1p.de/en4jq

Zusätzlich werden in den Hauptbahnhöfen Hamm und Münster Plakate angebracht, die auf die bestehenden Verbotszonen hinweisen.

Hintergrund:

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. März 2026 wurden insgesamt 61 Gewaltdelikte am Hauptbahnhof Hamm bearbeitet. Der Anteil der gefährlichen Körperverletzung an den Gewaltdelikten beträgt 7 Delikte oder 11,5 %. Darunter fallen 3 Straftaten, die mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug begangen wurden.

Im gleichen Zeitraum wurden am Hauptbahnhof Münster insgesamt 113 Gewaltdelikte bearbeitet. Der Anteil der gefährlichen Körperverletzung an den Gewaltdelikten beträgt 12 Delikte oder 10,6 %. Darunter fallen 6 Straftaten, die mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug begangen wurden.

Quelle: Presseportal

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