Eilbeschluss bestätigt Polizeieinschätzung. Fahnen im Fokus der Überprüfung am Samstag.
Münster: Verwaltungsgericht bestätigt paramilitärisches Auftreten bei Rechtsdemo
Münster (ost)
Das Verwaltungsgericht hat die Beurteilung der Polizei bezüglich des paramilitärischen Auftretens rechter Demonstranten am 5.7. im Hinblick auf die morgige Rechten-Demo in Münster bestätigt. Aufgrund von Marschformationen und dem Tragen von Fahnen wurde die Erinnerung an nationalsozialistische Aufzüge geweckt und führte zum Stopp des Aufzugs. Das äußere Erscheinungsbild der Versammlung symbolisierte Militanz und vermittelte den Eindruck von Gewaltbereitschaft, was andere Bürger einschüchterte.
Der Anmelder der Rechten-Demo versuchte vor Gericht eine beschränkende Verfügung der Polizei gegen das paramilitärische Auftreten zu verhindern, jedoch wurde dem nicht stattgegeben. Das Verwaltungsgericht prüft die Gleichartigkeit der Flaggen und deren Gesamtwirkung, um eine Beschränkung der Anzahl von Fahnen im Aufzug zu ermöglichen. Die Wirkung der Fahnen wird daher morgen von den eingesetzten Kräften genau überprüft.
Quelle: Presseportal