Mehr als 300 Arbeitsverhältnisse geprüft. Zwei Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis, einer mit gefälschtem Ausweis entdeckt.
Münsterland: Zoll macht Entdeckungen im Lebensmittelgewerbe
Münster (ost)
Bei Prüfungen im Lebensmittelgewerbe in der vergangenen Woche hat der Zoll zwei Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis, einer davon mit einem gefälschten Ausweis, fehlerhafte Zeitaufschreibungen von Unternehmen teilweise zu Lasten ihrer Beschäftigten sowie diverse weitere Verstöße entdeckt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster hat eine ganze Woche lang täglich Unternehmen überwiegend aus der Fleisch- und Lebensmittelverarbeitung im gesamten Münsterland kontrolliert. Bis zu 56 Zöllnerinnen und Zöllner waren gleichzeitig im Einsatz, um mehr als 300 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen zu befragen.
Bei einigen Unternehmen gab es zunächst keine offensichtlichen Verstöße gegen geltendes Recht, aber in drei Betrieben wurde der Zoll fündig: In einem Reinigungsunternehmen, das für einen der geprüften Fleischverarbeiter arbeitete, wurden zwei Arbeitnehmer entdeckt, die illegal in Deutschland waren. Einer der beiden versuchte, sich mit einem gefälschten rumänischen Ausweis zu identifizieren, was jedoch vom Zoll schnell erkannt wurde. Gegen die beiden 20-jährigen Männer und den Arbeitgeber wurden Strafverfahren eingeleitet.
In zwei anderen Betrieben wurde die Zeiterfassung nicht korrekt durchgeführt. In einem Unternehmen wurden Wege- und Rüstzeiten (z.B. Umziehen, Hygieneschleuse etc.) pauschal abgerechnet, ohne die entsprechenden Zeiten zu erfassen. Da dies gesetzlich nicht erlaubt ist, leitete der Zoll ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
In dem anderen Betrieb wurden die Zeiten der teilweise sehr langen innerbetrieblichen Wege der Beschäftigten nicht erfasst. Weitere Ermittlungen sind noch im Gange. Zudem konnten sich in diesem Unternehmen zehn Personen nicht ausweisen, gegen die ebenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden.
Aufgrund von Anhaltspunkten für eine Unterschreitung des Mindestlohns und Verstöße gegen die Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung dauern die weiteren Ermittlungen des Zolls in einigen Unternehmen an.
Quelle: Presseportal