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Münsterland: Zollkontrollen im Gastronomiegewerbe bringen Verstöße ans Licht

Das Hauptzollamt Münster beteiligte sich an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gastronomiegewerbe. Dabei wurden zahlreiche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufgedeckt.

Das Hauptzollamt Münster stellte zahlreiche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Gastronomiebetrieben im Münsterland fest.
Foto: Presseportal.de

Münster (ost)

Zwei flüchtende Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, zahlreiche Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht, Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen und fehlende Stundenaufzeichnungen – die bundesweite Schwerpunktprüfung im Gastronomiegewerbe, an der das Hauptzollamt Münster am 08.06.2024 mitwirkte, brachte zahlreiche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ans Licht.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster hatte am Samstagnachmittag und -abend im gesamten Münsterland Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vorgenommen. Der Zoll nahm dabei Restaurants, Eiscafés und Imbissbuden näher unter die Lupe. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannter Leistungsbetrug.

“Zwei Personen versuchten während der Prüfungen, sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen”, sagt Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. “Wir konnten aber beide Personen stellen. Beide hatten keine Aufenthaltsgenehmigung, hielten sich also illegal in Deutschland auf.”

Daneben stieß der Zoll auf zwei weitere Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung. Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren durch ihren Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet, arbeiteten also schwarz. Darüber hinaus deckte der Zoll zahlreiche Verstöße gegen die Stundenaufzeichnungspflicht auf und vermutete in mehreren Fällen Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns.

Insgesamt waren im Bezirk des Hauptzollamts Münster 29 Beschäftigte im Einsatz und prüften insgesamt 30 Objekte. Dabei wurden mehr als 100 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und Geschäftsunterlagen geprüft.

Weitere Informationen

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Kontakt:

Hauptzollamt Münster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: presse.hza-muenster@zoll.bund.de
www.zoll.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24