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Neheim: Verkehrsunfall in Arnsberg-Hüsten

Eine 17-jährige Jugendliche verursachte einen Unfall mit einem E-Scooter, bei dem sie und eine 16-jährige leicht verletzt wurden.

Foto: Depositphotos

Arnsberg (ost)

Gestern Nachmittag ereignete sich gegen 16:00 Uhr in der Berliner Platz Straße ein Verkehrsunfall mit Personenschaden. Eine 17-jährige Jugendliche aus Arnsberg fuhr mit einem E-Scooter auf einem asphaltierten Weg in Richtung Neheim. Eine weitere 16-jährige Jugendliche aus Arnsberg befand sich hinter ihr auf dem E-Scooter. Die 17-Jährige versuchte, eine Fußgängergruppe zu überholen. Aus unbekannten Gründen verließ sie dabei den asphaltierten Weg und fuhr über eine Rasenfläche. Daraufhin stießen die beiden Jugendlichen gegen einen Stromverteilerkasten. Die 17-jährige Fahrerin war kurzzeitig bewusstlos. Beide Jugendlichen verletzten sich leicht und wurden mit einem Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.

E-Scooter sind besonders bei Jugendlichen beliebt. Dennoch handelt es sich um motorisierte Fahrzeuge, für die klare gesetzliche Regeln gelten. Diese Regeln dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. E-Scooter dürfen grundsätzlich nur auf Radwegen benutzt werden. Wenn kein Radweg vorhanden ist, ist das Fahren auf der Straße erlaubt. Gehwege und Fußgängerzonen sind für E-Scooter tabu, es sei denn, es gibt ein Zusatzzeichen, das die Nutzung erlaubt. Fußgänger haben immer Vorrang. Es ist nur eine Person auf einem E-Scooter erlaubt. Das Mitnehmen weiterer Personen ist verboten, da dies die Stabilität und Kontrolle des Fahrzeugs beeinträchtigt. Außerdem müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Besondere Vorsicht ist beim Überholen von Fußgängern oder Radfahrern geboten. Enge Wege, unebene Oberflächen, Bordsteine oder Grünflächen erhöhen das Risiko von Stürzen. Ausweichmanöver abseits befestigter Wege können schnell zu einem Kontrollverlust führen – wie der vorliegende Unfall zeigt.

Zusätzlich gilt:

Die Polizei appelliert an alle E-Scooter-Nutzer, sich verantwortungsbewusst und gesetzeskonform zu verhalten. Rücksichtnahme, angemessene Geschwindigkeit und die Einhaltung der Verkehrsregeln tragen wesentlich dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% der Gesamtzahl entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen registriert, was 0,59% entspricht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792 Fälle, was 87,36% ausmacht. Innerhalb geschlossener Ortschaften ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerhalb von Ortschaften (ohne Autobahnen) 17.437 Unfälle (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 Unfälle (1,08%). Insgesamt gab es 450 Getötete, 11.172 Schwerverletzte und 68.000 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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