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Nettetal: Falsche Nutzung eines E-Scooters in Viersen

Ein 20-Jähriger und eine 15-Jährige wurden mit zwei Personen auf einem E-Scooter erwischt, mit selbstgemaltem und ungültigem Kennzeichen. Ermittlungen wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch folgen.

Foto: unsplash

Viersen (ost)

Welche Fehler können begangen werden, wenn man mit einem E-Scooter unterwegs ist?

Der auffälligste Fehler, der sofort auffällt, besteht darin, mit zwei Personen auf einem solchen Roller zu fahren. Genau das taten ein 20-Jähriger und eine 15-Jährige aus Nettetal am Sonntagmittag gegen 12 Uhr am Busbahnhof in Viersen. Und so gerieten sie ins Visier einer Streife.

Beim Betrachten des Versicherungskennzeichens des Elektrokleinstfahrzeugs – so lautet die Bezeichnung für einen E-Scooter auf Amtsdeutsch – stimmte zumindest die Farbe: schwarz. Denn seit dem 1. März müssen die Versicherungskennzeichen schwarz sein. Jedes Jahr am 1. März wechselt die Farbe, dann muss man die Versicherung bezahlen und das neue Kennzeichen abholen. Allerdings erwies sich das Kennzeichen bei genauerem Hinsehen als gefälscht. Die Zahlen- und Buchstabenkombination war nicht ausgegeben und selbstgemacht. Außerdem konnte der 20-Jährige nicht nachweisen, dass er tatsächlich der rechtmäßige Besitzer des Gefährts ist.

Letztendlich wird nun ermittelt: Es handelt sich um Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Und wer in so vielen Fällen gegen geltendes Recht verstößt, der sieht sich auch einer Meldung an das Straßenverkehrsamt gegenüber. Dort wird geprüft, ob jemand grundsätzlich dazu geeignet ist, ein Fahrzeug zu lenken. Abschließend haben die Beamten den E-Scooter beschlagnahmt, da die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind. Die Ermittlungen dauern an. /hei (260)

Quelle: Presseportal

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