Polizei kann nun 14-tägige Wohnungsverweisung aussprechen. Opferschutz und Prävention sind Schwerpunkte der Behörde.
Neue Regelungen bei Häuslicher Gewalt in Recklinghausen/Bottrop

Recklinghausen (ost)
Für Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen gibt es keinen Spielraum bei Häuslicher Gewalt: „Der Grundsatz lautet: Wer schlägt, geht!“ Polizeibeamtinnen und -beamten können mittlerweile eine 14-tägige – statt früher 10-tägigen – Wohnungsverweisung samt Rückkehrverbot für Täter und Täterinnen aussprechen und nehmen vor Ort eine Gefährdungsbewertung vor. Grundlage dafür ist eine verschärfte Regelung im Polizeigesetz NRW, die der Landtag im November 2025 beschloss.
„Unter Häuslicher Gewalt verstehen wir körperliche und psychische Übergriffe in Partnerschaften, Familien oder gemeinsamen Wohnsituationen – auch dann, wenn die Beziehung bereits beendet ist“, erklärt Zurhausen. Gerade Trennungssituationen seien häufig Auslöser für Eskalationen, Bedrohungen oder Stalking.
Der Juristin ist nicht nur die Bekämpfung Häuslicher Gewalt seit ihrem Amtsantritt als Polizeipräsidentin ein großes Anliegen, auch die Opferbetreuung und Prävention ist ein Schwerpunkt ihrer Behörde. „Oft sind es Scham, Angst oder das Gefühl, dass ein Übergriff zu geringfügig sei, um die Polizei einzuschalten, was die Opfer davon abhält, Hilfe zu rufen“, so Zurhausen. Daher sei es wahrscheinlich, dass es neben den angezeigten Straftaten ein Dunkelfeld gibt.
Denn Häusliche Gewalt findet oft hinter verschlossenen Türen statt. Trotzdem rückte die Polizei Recklinghausen im vergangenen Jahr durchschnittlich sieben Mal am Tag aus, um Straftaten im Bereich der Häuslichen Gewalt aufzunehmen. Insgesamt sind im Jahr 2025 2.694 Fälle im Kreis Recklinghausen und Bottrop bekannt geworden. Nach Auswertung der Polizei sind mehr als zwei Drittel der Betroffenen Frauen. Etwa die Hälfte der registrierten Straftaten entfällt auf vorsätzliche einfache Körperverletzung. „Geringfügige Gewalt gibt es nicht“, betont Zurhausen. „Jeder Übergriff ist eine Straftat – und kein Ausrutscher.“
Hilfe beginnt beim ersten Einsatz
Bereits beim ersten Polizeieinsatz erhalten Betroffene Hinweise auf Hilfsangebote durch die Polizeibeamtinnen und -beamten. Zusätzlich nehmen speziell geschulte Opferschützerinnen und Opferschützer im Nachgang aktiv Kontakt auf.
„Das Rückkehrverbot verschafft den Betroffenen Zeit, Schutzmaßnahmen zu organisieren – etwa eine gerichtliche Verfügung oder die Aufnahme in ein Frauenhaus“, erklärt Kriminalhauptkommissarin Nadin Jendreiko, die als Opferschutzbeauftragte im Kreis Recklinghausen und Bottrop tätig ist.
Die Polizei arbeitet dabei eng mit einem Netzwerk aus Jugendämtern, Frauenhäusern und Beratungsstellen zusammen. Dieses machen sie Betroffenen zugänglich. „Wir begleiten die Betroffenen auf diesem Weg – aber sie müssen die Hilfe auch annehmen wollen. Das ist oft ein schwieriger und belastender Prozess“, so Jendreiko.
Polizei appelliert an das Umfeld
Die Polizei ist bei der Bekämpfung Häuslicher Gewalt auch auf Hinweise aus dem Umfeld angewiesen. „Gewalt ist keine Privatsache“, betont Zurhausen. „Wir kommen auch, wenn wir von Nachbarn, Freunden oder Angehörigen benachrichtigt werden.“ Ihr Appell: „Wenn Sie einen Verdacht haben, rufen Sie die Polizei. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig – denn jeder Einsatz kann Leben schützen.“
Betroffene können sich rund um die Uhr an die Polizei unter der Notrufnummer 110 wenden. Zusätzlich bietet das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 116 016 kostenfreie und anonyme Beratung in mehreren Sprachen an. Speziell für den Kreis Recklinghausen gibt es Informationen gebündelt unter https://rundertisch-kreis-recklinghausen.de/.
Quelle: Presseportal








