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Neuenrade: Schussabgabe auf Hund bei Polizeieinsatz

Bei einem Polizeieinsatz wegen Hausfriedensbruchs kam es zu einem Schusswaffengebrauch gegen einen Rottweiler. Die Polizeibeamten mussten sich gegen das Tier verteidigen.

Foto: unsplash

Neuenrade (ost)

Während eines Polizeieinsatzes wegen Hausfriedensbruchs an einem Steinbruch in Neuenrade wurde heute ein Rottweiler mit einer Schusswaffe konfrontiert. Gegen 12.45 Uhr bemerkten die Beamten laute Musik auf dem umzäunten Gelände, auf das sich am Wochenende bereits unbefugte Personen Zugang verschafft hatten. Um sie zu vertreiben, betraten die Polizisten das Gelände. Dort lief ein unangeleinter Rottweiler auf sie zu, der auch auf die Rufe der Besitzerin nicht reagierte. Die Polizisten sahen eine Gefahr für sich, als das Tier auf sie zustürmte, und griffen zur Dienstwaffe. Sie trafen das Bein des Tieres, das zur tierärztlichen Behandlung gebracht wurde.

Im Allgemeinen gilt: Der Einsatz von Schusswaffen gegen Tiere ist für Polizeibeamte immer die letzte Option. Polizeibeamte sind im Umgang mit Dienstwaffen geschult und müssen jeden Schuss sorgfältig abwägen. Der Gebrauch einer Schusswaffe ist eine Ausnahmesituation und hat Konsequenzen. Daher wird die Dienstwaffe von Polizeibeamten nicht leichtfertig eingesetzt. Es wird nun geprüft, ob die Hundehalterin ihre Pflichten verletzt hat. Die sechs Personen, die sich auf dem Gelände befanden, erhielten einen Platzverweis. Ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs wurde eingeleitet. (lubo)

Quelle: Presseportal

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