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North Rhine-Westphalia: Verhaftung von Gesuchten am Flughafen Düsseldorf

Die Bundespolizei verhaftet drei Personen, darunter ein Rumäne, ein Syrer und ein Deutscher, aufgrund bestehender Haftbefehle und ermöglicht ihnen die Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen durch Zahlung von Geldstrafen vor Ort.

Foto: Depositphotos

Düsseldorf (ost)

Gestern, am 03.03.2026, wurden bei den Ein- und Ausreisekontrollen am Flughafen Düsseldorf drei gesuchte Personen von der Bundespolizei festgenommen.

Am Anfang des Tages kontrollierten die Bundespolizisten einen Mann aus Rumänien, der aus Chisinau/Moldau eingereist war. Der 36-jährige Mann war von der Staatsanwaltschaft Köln gesucht worden. Im September des letzten Jahres wurde ein Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen ihn erlassen, nachdem er im Oktober 2024 verurteilt worden war. Da er nicht auf die Ladung zur Strafantritt reagiert hatte, wurde nach ihm gefahndet. Der in Moldau lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen vermeiden, indem er vor Ort die Geldstrafe von 900 Euro zahlte.

Dreißig Minuten später wurde ein Mann aus Syrien festgenommen, der sich bei der Ausreisekontrolle für einen Flug nach Beirut/Libanon vorstellte. Gegen den 28-jährigen Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vor. Im Januar dieses Jahres wurde er wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz verurteilt. Da sein Aufenthaltsort unbekannt war, wurde nach ihm gefahndet. Durch Zahlung von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der Mann aus Saarbrücken die Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen umgehen und seine Reise fortsetzen.

Am Dienstagabend kontrollierten die Bundespolizisten einen 42-jährigen Deutschen, der beabsichtigte, nach Adana/Türkei zu fliegen. Bei der Ausreisekontrolle stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund im Juli 2025 einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn erlassen hatte, nachdem er bereits im Mai 2022 verurteilt worden war. Da er der Strafvollstreckung entkommen war, wurde nach ihm gefahndet. Auch der Dortmunder konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen umgehen, indem er vor Ort bei der Bundespolizei die Geldstrafe von 450 Euro zahlte und seine Reise fortsetzte.

Quelle: Presseportal

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