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Osterferienzeit am Flughafen Köln Bonn

Mit Beginn der Osterferien in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz rechnet die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn mit einem erhöhten Reiseaufkommen. Reisende sollten ihre Ausweisdokumente vor Reiseantritt auf ihre Gültigkeit überprüfen.

Bild Bundespolizei
Foto: Presseportal.de

Flughafen Köln/Bonn (ost)

Die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn erwartet mit dem Beginn der Osterferien in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ein erhöhtes Reiseaufkommen. Wir möchten sicherstellen, dass Sie gut vorbereitet und entspannt in Ihren Urlaub starten können, und geben Ihnen daher folgende Ratschläge.

Die Osterferien stehen kurz bevor in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Um sicherzustellen, dass die Urlaubsstimmung nicht bereits am Flughafen getrübt wird, empfehlen wir, sich im Voraus über die wichtigsten Regelungen zu informieren.

Es ist ratsam, vor Reiseantritt die Gültigkeit der Ausweisdokumente zu überprüfen. Jede Person benötigt ein eigenes gültiges Ausweisdokument. Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe seit dem 01.01.2024 nicht mehr verlängert werden können. Innerhalb der EU ist in der Regel ein Personalausweis ausreichend. Bei Reisen außerhalb der EU wird ein Reisepass benötigt.

Zusätzlich empfiehlt die Bundespolizei, sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes zu informieren. Aktuelle Informationen zu Pass-, Visa- und Sicherheitsbestimmungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Wenn minderjährige Kinder ohne ihre Erziehungsberechtigten oder nur mit einem Elternteil reisen, wird empfohlen, eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzuführen.

Aufgrund des erwarteten hohen Passagieraufkommens kann es insbesondere zu Stoßzeiten zu längeren Wartezeiten kommen. Daher empfiehlt die Bundespolizei, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen, um einen reibungslosen Ablauf der Kontrollen sicherzustellen.

In Ausnahmefällen kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen, wenn kein gültiges Reisedokument vorhanden ist und die Reise dennoch dringend angetreten werden muss. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieser nicht von allen Ländern anerkannt wird. Es wird daher dringend empfohlen, sich im Voraus über die Gültigkeit für das jeweilige Zielland zu informieren, beispielsweise beim Auswärtigen Amt. Die Ausstellung erfolgt nur in begründeten Einzelfällen, wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht.

Zum Abschluss noch ein Tipp für eine entspannte Reise: Achten Sie auf Ihr Gepäck und tragen Sie Wertsachen möglichst nah am Körper.

Bei Fragen zu Reisedokumenten oder Einreisebestimmungen können sich Reisende vorab an die Bundespolizei am Flughafen wenden.

Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Osterferien sowie einen angenehmen und entspannten Start in Ihren Urlaub.

Quelle: Presseportal

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