Am 17. Juli 2025 fand die Bundespolizei eine geladene Patrone im Handgepäck eines deutschen Staatsbürgers. Der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wird nun untersucht.
Patrone im Handgepäck am Flughafen Köln/Bonn festgestellt
Flughafen Köln/Bonn (ost)
Am 17. Juli 2025 am Nachmittag fanden die Mitarbeiter der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn im Handgepäck eines 60-jährigen deutschen Staatsbürgers eine scharfe Patrone während der Kontrollmaßnahmen.
Nachdem der Fund gegen 14:20 Uhr gemacht wurde, wurde die Person zusammen mit einer Begleitperson von der Bundespolizei zur weiteren Klärung des Sachverhalts zur Dienststelle gebracht. Die sichergestellte Munition war eine geladene Randfeuerpatrone, die normalerweise für die Kleintierjagd verwendet wird.
In einer ersten spontanen Aussage gab der Mann an, die Patrone von einem befreundeten Sportschützen erhalten zu haben. Nach der Belehrung äußerte er sich nicht weiter zu dem Vorwurf.
Im Laufe der Ermittlungen wurde der besagte Freund telefonisch kontaktiert und mit dem Vorwurf der unzulässigen Überlassung von Munition konfrontiert. Eine Überprüfung im Nationalen Waffenregister ergab, dass der Sportschütze im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte ist.
Nach Abschluss aller Maßnahmen wurden beide Personen freigelassen. Die Bundespolizei leitet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Durch das Handeln des Luftsicherheitskontrollpersonals und der Bundespolizei konnte ein möglicher sicherheitsrelevanter Vorfall ausgeschlossen werden. Zu keinem Zeitpunkt bestand eine konkrete Gefährdung der Luftsicherheit.
Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass das Mitführen verbotener Gegenstände – auch im Handgepäck – strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Reisende sollten sich vorab über die geltenden Bestimmungen informieren.
Quelle: Presseportal