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Polizei Hagen richtet strategische Fahndung ein

Die Polizei Hagen startet ab dem 01.06.2026 eine strategische Fahndung im Umfeld des Hauptbahnhofs. Die Maßnahme dient der Verhinderung von Straftaten und der Gewinnung zusätzlicher Erkenntnisse.

Foto: Depositphotos

Hagen-Mitte (ost)

Die Polizei Hagen startet ab dem 01.06.2026 eine strategische Fahndung im Bereich des Hagener Hauptbahnhofs gemäß dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen. Diese Maßnahme ist bis zum 28.06.2026 auf vier Wochen begrenzt.

Seit langem ist der Bereich um den Hauptbahnhof ein Schwerpunkt polizeilicher Aktivitäten in Hagen. Dort werden regelmäßig Kontrollen, Schwerpunkteinsätze und Präsenzmaßnahmen durchgeführt. Mit der strategischen Fahndung erweitert die Polizei vorübergehend ihre Handlungsmöglichkeiten in einem klar definierten Bereich.

Die Maßnahme ist keine Reaktion auf plötzliche Sicherheitsverschlechterungen, sondern eine Ergänzung der langjährigen Schwerpunktarbeit, basierend auf einer fortlaufenden polizeilichen Lagebewertung. Es gibt konkrete Hinweise darauf, dass bestimmte Straftaten im Bereich von Gewalt, Drogenhandel und Messerkriminalität rund um den Hauptbahnhof weiterhin auftreten können.

Das Ziel der Maßnahme ist es, diese Straftaten frühzeitig zu verhindern, relevante kriminelle Strukturen konsequent zu bekämpfen und zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen.

Durch die strategische Fahndung können Polizeikräfte im festgelegten Bereich Personen anhalten, Identitäten feststellen sowie Fahrzeuge und mitgeführte Gegenstände überprüfen. Diese Kontrollen können während der Maßnahme auch ohne konkreten Verdacht durchgeführt werden. Alle Maßnahmen unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Es wird während des Zeitraums verstärkte polizeiliche Kontrollen im Bereich des Hauptbahnhofs geben. Die Maßnahme wird kontinuierlich überprüft.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Straßen, die auch der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden können: Altenhagener Brücke, Am Hauptbahnhof, Am Widey, Bahnhofstraße, Berliner Platz, Gerberstraße, Grabenstraße, Graf-von-Galen-Ring, Hindenburgstraße, Hugo-Preuß-Straße, Karl-Marx-Straße, Körnerstraße (Nr. 48-100), Martin-Luther-Straße, Neumarktstraße, Stresemannstraße, Wehrstraße, Werdestraße. (sch)

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen registriert, was 0,59% aller Unfälle ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792, was 87,36% aller Unfälle entspricht. Innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 Unfälle (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 Unfälle (1,08%). Die Anzahl der Getöteten betrug 450, die der Schwerverletzten 11.172 und die der Leichtverletzten 68.000.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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