Am Mittwoch, 4. November, standen Fahrräder und E-Scooter im Fokus. Die Einsatzkräfte stellten 129 Geschwindigkeitsverstöße fest.
Polizei kontrolliert Verkehr im Kreis Viersen

Kreis Viersen (ost)
Am Mittwoch, 4. November haben Einsatzkräfte der Polizei sich in einem Sondereinsatz der Verkehrssicherheit, insbesondere der von Zweiradfahrerinnen und -fahrern gewidmet. Ziel war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Verkehrsverstöße konsequent zu ahnden und Verkehrsteilnehmende für die damit einhergehenden Gefahren und Vorschriften zu sensibilisieren. Neben den Fahrrädern standen besonders die E-Scooter im Fokus. Die Einsatzkräfte führten aber auch Geschwindigkeitskontrollen durch – denn stark überhöhte Geschwindigkeiten sind mit dafür verantwortlich, dass Unfälle schwerwiegende Folgen haben können. 129 Geschwindigkeitsverstöße stellten die Beamtinnen und Beamten kreisweit fest. Besonders auffällig war dabei ein 29-jähriger Viersener, der im Bereich Steyler Straß/Juiser Feld in Kaldenkirchen unterwegs war. Dort sind 50 km/h erlaubt, die Messanlage zeigte 94 km/h. Der Mann muss nun mit einem Bußgeld von 400 Euro rechnen. Bei den 400 PS unter der Motorhaube kommt das einer Rechnung von quasi einem Euro pro PS gleich. Außerdem wird er voraussichtlich einen Monat lang auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen müssen. 35 Menschen mussten Verwarngelder bezahlen. In der Viersener Fußgängerzone war ein Niederländer auf einem Rennrad unterwegs. Außerdem fuhr eine Frau mit ihrem Fatbike durch den Bereich, in dem sie hätte absteigen müssen. Ihr Einwand: “Aber in Dülken darf man mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren” zog nicht. Es gibt Bereiche, wo das Zusatzschild “Fahrräder frei” eine Durchfahrt in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. In Viersen ist das aber nicht der Fall. Neun Eltern bekommen in den nächsten Tagen Post, weil ihre Kinder sich nicht verkehrskonform verhalten haben. Überwiegend waren sie zu zweit auf E-Scootern unterwegs. Es vergeht im Moment kaum ein Tag, an dem Einsatzkräfte keine Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern ahnden müssen. Am Dienstag ist einem Streifenteam in Lobberich auf dem Fenland-Ring ein 14-Jähriger auf einem E-Scooter aufgefallen, der mit mehr als 30 km/h unterwegs war und nach dem Anhalten auch einräumte, etwas an dem Gefährt verändert zu haben. Ein ähnliches Bild bot sich ebenfalls am Dienstag, als ein Ordnungsamtsmitarbeiter auf einem Feldweg an der Kempener Straße in Willich einen 36-Jährigen auf einem E-Scooter sah, der ebenfalls schneller als mit den erlaubten 20 km/h unterwegs war. Der Mann erklärte, eine höhere Geschwindigkeit über eine App freigeschaltet zu haben. Da die E-Scooter die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschritten, besteht unter anderem der Verdacht eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ob für die technisch veränderten Fahrzeuge weiterhin ein wirksamer Versicherungsschutz besteht, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Das darf man ohne einen entsprechenden Führerschein bewegen. Eine Fahrerlaubnis für schnellere E-Scooter kann es nicht geben – weil es keine schnelleren E-Scooter geben darf. Deshalb lautet die nächste Anzeige auf “Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Außerdem wurden beide E-Scooter zur weiteren Überprüfung sichergestellt. Für die Einsatzkräfte geht es dabei vor allem um die Sicherheit der beiden Fahrer. Wer schneller als erlaubt mit einem E-Scooter unterwegs ist, riskiert im Falle eines Sturzes oder Unfalls schwere Verletzungen. Die Eltern einer 12-Jährigen aus Lobberich wussten schon, dass ihre Tochter nicht mit einem E-Scooter unterwegs sein darf, weil sie das Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht hat. Es war nämlich am Dienstag nicht das erste Mal, dass sie von Einsatzkräften angehalten wurde, sondern das dritte. Diesmal hatte sie als Passagierin noch eine 14-Jährige dabei. Ein E-Scooter ist aber nur für eine Person zugelassen. Und dieser spezielle E-Scooter darf gar nicht mehr im Straßenverkehr zum Einsatz kommen, weil seine Versicherung im Juni erloschen ist. Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug, für das eine Versicherungspflicht besteht. Die Mutter konnte Kind und E-Scooter abholen, bekommt aber eine Anzeige als Halterin des E-Scooters, mit dem die Tochter unerlaubt unterwegs war. Diese Beispiele verdeutlichen, warum verstärkte Kontrollen wie am Mittwoch unerlässlich sind. Nur für die vollständige Statistik des Mittwochs: Zusätzlich schrieben die eingesetzten Kräfte noch 14 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, drei Strafanzeigen und sechs Berichte. Außerdem konnten sie einen Untersuchungs-Haftbefehl vollstrecken. Das Augenmerk der Polizei im Kreis Viersen wird auch weiterhin auf Menschen auf zwei Rädern liegen – damit alle sicher ans Ziel kommen. /hei (989)
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023
Im Jahr 2023 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle registriert. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden (9,92 %), 13.559 schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden (2,13 %), 3.764 Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel (0,59 %) und 556.792 übrige Sachschadensunfälle (87,36 %). Innerorts wurden 55.296 Unfälle (8,68 %), außerorts ohne Autobahnen 17.437 (2,74 %) und auf Autobahnen 6.889 (1,08 %) erfasst. Bei Verkehrsunfällen wurden 450 Menschen getötet, 11.172 schwer und 68.000 leicht verletzt.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 637.365 |
| Unfälle mit Personenschaden | 63.250 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 13.559 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 3.764 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 556.792 |
| Ortslage – innerorts | 55.296 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 17.437 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 6.889 |
| Getötete | 450 |
| Schwerverletzte | 11.172 |
| Leichtverletzte | 68.000 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








