Die Bundespolizei verhaftete am Wochenende vier Personen, darunter ein Deutscher, ein Türke, und ein Kosovare, die von verschiedenen Staatsanwaltschaften gesucht wurden.
Pristina: Verhaftung von gesuchten Personen am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ost)
Am vergangenen Wochenende (24.-26.07.2026) hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf während der Einreisekontrollen verschiedener Flüge vier gesuchte Personen festgenommen.
Am Freitagnachmittag wurde zunächst ein deutscher Staatsbürger kontrolliert, der aus Pristina/Kosovo ankam. Die Staatsanwaltschaft Dortmund suchte den 27-jährigen Mann. Im Juni dieses Jahres wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen, da er Arbeitsentgelt in sieben Fällen vorenthalten und veruntreut hatte und im August 2025 verurteilt worden war. Der Dortmunder konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen vermeiden, indem er die Geldstrafe von 1.500 Euro vor Ort zahlte.
Am Freitagabend wurde ein weiterer türkischer Staatsbürger kontrolliert, der auch aus Pristina/Kosovo einreiste. Die Beamten stellten fest, dass der 46-jährige Mann im Mai dieses Jahres wegen falscher eidesstattlicher Versicherung von der Staatsanwaltschaft Ravensburg per Haftbefehl gesucht wurde. Dank eines Familienmitglieds konnte der Mann aus Baden-Württemberg die Geldstrafe von 1.400 Euro vor Ort bei der Bundespolizei bezahlen und so die Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen vermeiden.
Am Sonntagmorgen wurde ein kosovarischer Staatsbürger kontrolliert, der ebenfalls zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina/Kosovo erschien. Die Bundespolizisten stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den 32-jährigen Mann erlassen hatte. Durch Zahlung einer Geldbuße von 100 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der Mann aus Niedersachsen die Erzwingungshaft von zwei Tagen vermeiden und seine Reise fortsetzen.
Zu guter Letzt wurde am Sonntagvormittag ein 28-jähriger deutscher Staatsbürger festgenommen, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei bei den Beamten meldete. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor. Im Juni dieses Jahres wurde er wegen versuchter Nötigung verurteilt. Der Mann aus dem Rhein-Erft-Kreis konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen vermeiden, indem er die Geldstrafe von 1.200 Euro vor Ort zahlte.
Quelle: Presseportal








