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Projekt „zOOm“: gezielter Schwerpunkteinsatz

In Ratingen führten Polizei und Zoll einen Schwerpunkteinsatz gegen „Park and Fly“-Anbieter durch, um Straftaten zu bekämpfen und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.

Symbolbild: Schwerpunkteinsatz der Polizei und des Hauptzollamtes Düsseldorf
Foto: Presseportal.de

Ratingen (ost)

In Ratingen haben am Freitag, 10. April 2026, Polizistinnen und Polizisten und Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Düsseldorf einen gezielten Schwerpunkteinsatz im Rahmen des Projektes „zOOm“ zur Bekämpfung von Straftaten sowie Ordnungswidrigkeiten ausgehend von „Park and Fly“-Anbietern durchgeführt.

Kontrolle von „Park and Fly“-Anbietern

Einsatzanlass ist die zum Teil angespannte Parkplatzsituation im öffentlichen Verkehrsraum zum angrenzenden Flughafen Düsseldorf. Viele Fluggäste scheinen die Nutzung von Parkhäusern zu scheuen und greifen auf kostengünstige Alternativen zurück. Hierbei wählen sie entweder selbständig öffentlich zugängliche Parkplätze oder nutzen die Angebote von sogenannten „Park and Fly“-Anbietern, um das Fahrzeug während der Abwesenheit sicher zu parken und zum Flughafen transportiert zu werden.

Da die vorhandenen Parkplätze der „Park and Fly“-Anbieter zumeist begrenzt sind, werden Kundenfahrzeuge nach ersten polizeilichen Erkenntnissen häufig im öffentlichen Verkehrsraum geparkt und verringern somit die Parkmöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner. Weiter bieten „Park and Fly“-Anbieter häufig eigene Personentransporte zum Flughafen an. Dabei stellen Einsatzkräfte regelmäßig Verstöße gegen geltende Vorschriften fest.

Schwerpunkteinsatz

Mit Blick auf die bestehende Problematik führten die Einsatzkräfte der Polizei Ratingen gemeinsam mit dem Hauptzollamt Düsseldorf in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr einen Schwerpunkteinsatz im Bereich Ratingen durch, in dessen Folge 43 Fahrzeuge der Park-Service-Anbieter sowie weitere Fahrzeuge einer verkehrsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Prüfung unterzogen wurden.

In einem Fall konnte eine unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrzeuges festgestellt werden: Ein Mitarbeiter eines „Park and Fly“-Anbieters hatte das Kundenfahrzeug genutzt, um eine private Fahrt durchzuführen. Das Auto wurde zu dem Privatparkplatz des Anbieters begleitet und dem betroffenen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Er muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren verantworten.

In weiteren Fällen stellten die Einsatzkräfte bei den kontrollierten Shuttle-Transporten Verstöße gegen die Ladungssicherheit sowie weitere Ordnungswidrigkeiten wie eine Überschreitung der Hauptuntersuchung fest.

Im Rahmen der allgemeinen Fahrzeugkontrollen wurden zwei Fahrzeugführer ohne gültige Fahrerlaubnis angetroffen und Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zudem wurden zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz geahndet. Bei drei Fahrern wurden offene Haftbefehle festgestellt, die durch die Zahlung einer Ersatzfreiheitsstrafe außer Vollzug gesetzt werden konnten. In einem weiteren Fall wurde der Fahrer eines Lkw kontrolliert: Eine Überprüfung seiner Personalien in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab, dass er zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Einsatzkräfte vollstreckten die gleich drei offenen Haftbefehle und brachten den Mann zur Polizeiwache.

Durch die Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamtes Düsseldorf wurden vier Strafanzeigen wegen Sozialversicherungsverstößen, drei Strafanzeigen wegen Mindestlohnverstößen, zwei Strafanzeigen wegen Leistungsbetrug und eine Passeinzugsbescheinigung wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts gefertigt.

Die kontrollierten Anbieter waren das erste Mal das Ziel einer behördenübergreifenden Überprüfung. Die Ergebnisse belegen die Notwendigkeit für diese und weitere Überprüfungen im Rahmen des Projektes „zOOm“.

Was bedeutet das „zOOm-Projekt“?

Die Abkürzung „zOOm“ steht für „Zielorientierte operative Maßnahmen“ und ist ein Projekt zur Kriminalitätsbekämpfung der Kreispolizeibehörde Mettmann. Angelehnt ist die Idee an die Zoom-Funktion einer Kamera: Mit der Funktion können Situationen und Motive genauer betrachtet und in den Fokus der Aufmerksamkeit genommen werden. Im Rahmen von zOOm nehmen die Polizistinnen und Polizisten der örtlichen Wachen und der Polizeisonderdienste verschiedene Viertel und Stadteile ihres Wachbereiches ganz besonders in den polizeilichen Fokus. Die Pressestelle berichtet in unregelmäßigen Abständen über Einsätze und Maßnahmen des zOOm-Projekts.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 aus, was 2,13% aller Unfälle waren. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden 3.764 registriert, was 0,59% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792, was 87,36% entspricht. In der Ortslage innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle, was 8,68% ausmacht, außerorts (ohne Autobahnen) waren es 17.437 Unfälle (2,74%) und auf Autobahnen wurden 6.889 Unfälle verzeichnet (1,08%). Die Anzahl der Getöteten betrug 450, Schwerverletzte wurden 11.172 gezählt und 68.000 Personen wurden leicht verletzt.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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