Am 17. Oktober führte die FKS bundesweite Kontrollen zur Mindestlohn-Einhaltung durch. Insgesamt 110 Mitarbeiter prüften 17 Unternehmen und befragten 218 Personen.
Prüfungen bei Hauptzollamt Dortmund
Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ost)
Am 17. Oktober führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen gemäß dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch. Der Fokus lag auf der Einhaltung des Mindestlohns.
Das Hauptzollamt Dortmund setzte insgesamt 110 Mitarbeiter der FKS an den Standorten Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund ein.
Die Zollbeamten befragten insgesamt 218 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und überprüften die Geschäftsunterlagen von 17 Unternehmen.
Während der Befragungen und Prüfungen ergaben sich bisher 34 Verdachtsfälle von Mindestlohnverstößen (FKS Dortmund: 6; FKS Gelsenkirchen: 14; FKS Hagen: 13; FKS Siegen: 1), 18 Verdachtsfälle von Beitragsvorenthaltung, also fehlende Anmeldung oder Zahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 10; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Hagen: 7; FKS Siegen: 0), 20 Fälle von Hinweisen auf Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 10; FKS Gelsenkirchen: 6; FKS Hagen: 3; FKS Siegen: 1) und 7 Fälle von Hinweisen auf Leistungsmissbrauch, bei dem der Arbeitnehmer die Arbeitsaufnahme der leistungsgewährenden Stelle verschwiegen hat (FKS Dortmund: 1; FKS Gelsenkirchen: 3; FKS Hagen: 3; FKS Siegen: 0).
Quelle: Presseportal