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Pulheim: Unbekannter entwendete Tasche

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis sucht nach einem falschen Handwerker, der eine Tasche gestohlen hat. Der Täter gab sich als Mitarbeiter eines Wasserwerks aus und lenkte die Geschädigte ab.

Foto: unsplash

Pulheim (ost)

Suche nach Zeugen

Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis sucht derzeit nach einem Unbekannten, der sich am Mittwochmittag (14. Oktober) in Pulheim als Handwerker ausgegeben hat und angeblich eine Tasche gestohlen hat, nachdem er ins Haus gelangt war. Der schlanke Täter, der zwischen 170 und 175 Zentimeter groß ist, hatte lockige, mittelblonde Haare. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 12 unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Ersten Informationen zufolge soll sich gegen 13.30 Uhr ein Fremder in der Wohnung des Opfers in der Gegend der Königsbergerstraße und der Berliner Straße aufgehalten haben. Er gab vor, ein Mitarbeiter eines Wasserwerks zu sein und behauptete, Leitungen überprüfen zu müssen. Mit dieser dreisten Lüge brachte der Mann die Frau dazu, das Wasser in der Küche immer wieder ein- und auszuschalten. Anschließend gab er vor, nach feuchten Stellen suchen zu müssen. Nachdem der Verdächtige die Wohnung verlassen hatte, bemerkte die Frau später, dass eine Tasche mit Inhalt fehlte.

Die alarmierten Polizisten fuhren zu der Geschädigten, nahmen den Vorfall auf, sicherten Spuren und erstatteten Anzeige.

Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis empfiehlt:

Die Tür bleibt geschlossen! Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Seien Sie skeptisch bei vorgebrachten Anliegen. Dienstleister erscheinen normalerweise nicht unangekündigt! Rufen Sie gegebenenfalls das angegebene Unternehmen oder Ihren Vermieter an und lassen Sie sich den Arbeitseinsatz bestätigen.

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer einer Straftat geworden zu sein, erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei. Über den Notruf “110” der Polizei erhalten Sie rund um die Uhr schnelle Hilfe. Das sollten Sie auch in dem Fall tun, dass Sie einer verdächtigen Person den Zutritt verweigert haben (sc)

Quelle: Presseportal

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