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Recklinghausen, Marl: Vollstreckung Haftbefehl nach Parkverstößen

Ein wiederholt ohne Parkschein abgestellter Pkw führte zur Festnahme eines gesuchten Mannes. Die Zahlung von 1.289,50 Euro verhinderte die Haftstrafe.

Foto: Depositphotos

Recklinghausen, Marl (ost)

Ein Fahrzeug, das wiederholt ohne Parkschein vor dem Hauptbahnhof Recklinghausen abgestellt wurde, führte am 18. September zur Festnahme eines gesuchten Mannes. Der 44-jährige wurde in Marl an seiner Wohnadresse gefunden und zur Polizeistation gebracht. Durch die Zahlung von insgesamt 1.289,50 Euro konnte die Verhaftung vermieden werden.

Um 16:15 Uhr überprüften Bundespolizisten den Halter eines Fahrzeugs, das mehrmals ohne gültigen Parkschein vor dem Hauptbahnhof Recklinghausen geparkt war.

Die Überprüfung des Halters ergab, dass ein Haftbefehl des Amtsgerichts Marl wegen Körperverletzung vorlag. Um die Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden, mussten insgesamt 1.289,50 Euro gezahlt werden. Die Tochter des Halters benutzte das Auto zum Zeitpunkt der Kontrolle und gab an, dass ihr Vater in Marl wohnt.

Die Polizei begab sich zur Wohnadresse und verhaftete den Mann. Er wurde informiert, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vorlag und wurde zur Polizeistation gebracht.

Der kosovarische Staatsbürger zahlte den geforderten Betrag auf der Polizeistation und wurde nach Abschluss der Maßnahmen freigelassen.

Quelle: Presseportal

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