Die Polizei Rhein-Erft-Kreis sucht nach einem Mann, der eine Frechenerin um Schmuck betrogen hat. Zeugenhinweise sind erwünscht.
Rhein-Erft-Kreis: Betrüger erbeuten Schmuck, Polizei sucht Zeugen

Frechen (ost)
Geben Sie keine Wertgegenstände an Unbekannte weiter
Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis sucht nach einem Mann von etwa 185 Zentimetern Größe mit kurzen, dunklen Haaren und schwarzer Haut. Er soll zusammen mit einem Komplizen am Montag (27. Juli) eine Frau aus Frechen am Telefon betrogen haben. Zum Zeitpunkt der Tat soll der Unbekannte einen weißen Trainingsanzug mit einem schwarzen T-Shirt darunter getragen haben.
Die Polizeibeamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und bitten um Zeugenaussagen. Hinweise werden telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegengenommen.
Um 10 Uhr erhielt das Opfer einen Anruf. Der Anrufer gab sich als Anwalt aus und behauptete, dass ihr Sohn angeblich in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt sei und nur durch Zahlung einer Kaution der Haft entgehen könne. Gegen 13.45 Uhr erschien der dunkelhaarige Mann in der Schulstraße in Buschbell und nahm Schmuck im fünfstelligen Wert entgegen.
Kurz darauf bemerkte das Opfer den Betrug und alarmierte die Polizei. Eine Strafanzeige wurde erstattet.
Die Polizei empfiehlt:
Geben Sie keine Informationen über Wertgegenstände, Bargeld oder Bankkonten an Anrufer weiter. Polizeibeamte, Staatsanwälte, Anwälte, Ärzte und andere Amtsträger fordern niemals Bargeld oder Wertgegenstände. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Überprüfen Sie die Institution, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus. Informieren Sie die Polizei über derartige Vorfälle unter der Notrufnummer ‚110‘. Dies gilt auch, wenn Sie einen Betrugsversuch vereitelt haben oder verdächtige Personen den Zutritt verweigert haben. Die Polizei kann dann nach Verdächtigen suchen und andere schützen. (jus)
Quelle: Presseportal








