Die Polizei Rhein-Erft-Kreis sucht nach einem Betrüger, der sich als Polizist ausgab und Schmuck stahl. Zeugensuche läuft.
Rhein-Erft-Kreis: Falsche Polizeibeamte erbeuten Schmuck

Frechen (ost)
Geben Sie niemals Wertgegenstände an Fremde weiter!
Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis sucht nach einem Mann von etwa 170 Zentimetern Größe, zwischen 25 und 30 Jahren alt, mit lockigen Haaren. Zusammen mit einem Komplizen am Telefon hat er am Freitagmittag (14. August) einen Bewohner von Frechen um Schmuck betrogen.
Die Ermittler des Kriminalkommissariats 12 haben die Untersuchungen gestartet und suchen nach Zeugen. Hinweise zum Täter oder verdächtige Feststellungen zur Tatzeit können telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de gemeldet werden.
Um etwa 11.30 Uhr erhielt das Opfer einen Anruf. Der Anrufer gab vor, ein Polizist zu sein und behauptete fälschlicherweise, dass der Name des Frecheners angeblich auf einer Liste von Einbrechern stehe. Um sicherzustellen, dass seine persönlichen Wertgegenstände sicher sind, wollte man die Gegenstände angeblich zur Polizeiwache bringen, um sie dort sicher zu verwahren. Kurz darauf tauchte der Mann mit lockigen Haaren unter diesem Vorwand an der Adresse des Opfers in der Straße “An der Waidmaar” auf und nahm den Schmuck entgegen. Gegen 14.45 Uhr verließ der Betrüger erneut. Das Opfer bemerkte den Betrug einige Zeit später und alarmierte die Polizei.
Die Polizei empfiehlt:
Geben Sie keine Informationen über Wertgegenstände, Bargeld oder Bankkonten an Anrufer weiter. Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger fordern niemals Bargeld oder Wertgegenstände. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus.
Melden Sie der Polizei solche Vorfälle unter der Notrufnummer ‘110’. Dies sollten Sie auch tun, wenn Sie einen Betrugsversuch vereitelt haben oder verdächtigen Personen den Zutritt verweigert haben. Die Polizei kann dann nach den Verdächtigen suchen und auch andere Menschen schützen. (jus)
Quelle: Presseportal








