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Rhein-Erft-Kreis: Social-Media-Trend, Ernsthaftes juristisches Nachspiel für Kölner Jugendliche

Drei junge Männer werden wegen Diebstahls einer Werbefigur ermittelt, nachdem sie an einem Social-Media-Trend teilgenommen haben.

Foto: unsplash

Rhein-Erft-Kreis (ost)

Scheinbar lustige “Entführungsaktion” könnte ernsthaftes juristisches Nachspiel haben

Am Mittwochabend (27. November) mussten drei junge Kölner (alle 18) feststellen, dass nicht jeder Trend nur eine amüsante Seite hat. Die Polizei Rhein-Erft-Kreis hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls gegen sie eingeleitet. Sie werden beschuldigt, gegen 19.30 Uhr in Pulheim-Brauweiler eine lebensgroße Werbefigur gestohlen zu haben, die einen bekannten Social-Media-Star zeigt. Die Polizisten konnten die Tatverdächtigen schnell identifizieren und den Pappaufsteller sicherstellen.

Selbstverständlich befindet sich der Werbeträger jetzt wieder an seinem Platz. Es handelt sich jedoch nicht um einen Streich oder ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Handlung, die den Anfangsverdacht des Diebstahls rechtfertigt. Das führt zwangsläufig zu polizeilichen Ermittlungen.

Um 19.40 Uhr meldete ein Mitarbeiter des Schnellrestaurants den Diebstahl der Figur, die sich zuvor im Verkaufsraum befand. Der Zeuge berichtete, dass er die Figur im Kofferraum eines Fords gesehen hatte. Der Fahrer sei mit der Beute vom Parkplatz weggefahren. Ein wichtiger Hinweis des Anzeigenerstatters war das Kennzeichen des Fluchtwagens.

Dank dieser Information konnten die Polizisten den Fall schnell lösen. An der Halteranschrift des Autos trafen die Beamten den Tatverdächtigen und seine beiden Begleiter an. Die jungen Männer zeigten Reue und gaben an, sich keine Gedanken über mögliche strafrechtliche Konsequenzen gemacht zu haben.

Nach einer eindeutigen Feststellung der Personalien leiteten die Polizisten die Ermittlungen gegen die drei jungen Männer ein. Sie müssen sich jetzt wegen des Verdachts des Diebstahls verantworten.

Social-Media-Trends sind oft amüsant und unterhaltsam. Dieser Fall zeigt jedoch, dass unüberlegtes Mitmachen Konsequenzen haben kann. Besonders dramatisch sind Aktionen, die für die Teilnehmer selbst oder unbeteiligte Dritte gefährlich werden können und dann unwiderrufliche Folgen haben. Glücklicherweise war das bei der Aktion der drei Kölner nicht der Fall. (rs)

Quelle: Presseportal

nf24