Die Polizei informiert über strafbare Handlungen mit kinderpornografischem Material und appelliert an junge Menschen: “Melden statt teilen”.
Rheinisch-Bergischer Kreis: Polizei warnt vor Verbreitung von Missbrauchsabbildungen
Rheinisch-Bergischer Kreis (ost)
Anlässlich des 10. “Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt” informiert die Polizei heute (18.11.) über das Thema “Verbreitung von Missbrauchsabbildungen”.
Wenn Aufnahmen von nackten Kindern, also Personen unter 14 Jahren, angefertigt werden, handelt es sich um sogenannte kinderpornografische Inhalte. Wer solche Aufnahmen herstellt, verschickt, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich gemäß § 184b StGB strafbar.
Insbesondere Kinder und Jugendliche, die viel Zeit mit ihrer ersten großen Liebe verbringen, sind oft leichtsinnig und tauschen solches Bildmaterial unbedacht aus. Häufig kommt es dann zu einer Trennung und die Gefühle ändern sich. Nun ist es nur noch ein Klick bis zu einer strafbaren Handlung. Es besteht die Gefahr, dass das vorhandene kinderpornografische Material anderen zugänglich gemacht wird.
Unter dem Motto “Melden statt teilen” sollen junge Menschen erkennen, welche negativen Auswirkungen das Verbreiten sexualisierter Darstellungen von Minderjährigen hat – und wie sie richtig handeln können, wenn sie damit konfrontiert werden: Melden statt teilen!
Weitere Informationen, Ratschläge und Hilfe für Betroffene sowie Handlungsempfehlungen für Familien, Freunde und Bekannte von Betroffenen finden Sie hier:
https://rheinisch-bergischer-kreis.polizei.nrw/artikel/melden-statt-teilen
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Quelle: Presseportal