Die Bundespolizei erlässt ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände vom 3. bis 6. Juli 2025. Zuwiderhandlungen werden konsequent geahndet.
Ruhrgebiet: Kontrollmaßnahmen am Bochum Hauptbahnhof

Bochum (ost)
Die Polizei wird vom 3. bis 6. Juli 2025 im Hauptbahnhof Bochum ein Verbot für gefährliche Gegenstände erlassen. Verstöße können mit einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot oder einem Zwangsgeld geahndet werden. In den letzten Monaten gab es keine signifikante Abnahme der Gewaltdelikte in Verbindung mit gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof Bochum. Die Beamten haben Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen sowie Schreckschusswaffen und andere gefährliche Gegenstände sichergestellt. Insbesondere verbotene Gegenstände und Messer führen immer wieder zu schweren und manchmal tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen betonen die Bedeutung der angekündigten Verbotszone.
BPOL NRW: Polizei stellt Heranwachsenden mit Schlagring im Bochumer Hauptbahnhof: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5980072 BPOL NRW: Polizei stellt innerhalb von 30 Minuten zwei Messer sicher: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5989152 BPOL NRW: Polizei stellt Schreckschusswaffe eines 16-Jährigen sicher: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5987999 BPOL NRW: Verkleidung führt zu Ordnungswidrigkeitenanzeige – Polizei beschlagnahmt Anscheinswaffen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6041832 BPOL NRW: Polizei findet Wurfmesser bei 45-Jährigem: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6037934 BPOL NRW: Schlagring, Teleskopschlagstock, Messer – Polizei ermittelt: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6045684 BPOL NRW: Polizei findet Schlagring: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6056923
Der Hauptbahnhof Bochum ist einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte im Ruhrgebiet und wird täglich von vielen Reisenden frequentiert. Insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen kommt es dort immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen, Messern und Waffen ausgetragen werden. Aufgrund der Vielzahl von Vorfällen im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Polizei während des angekündigten Verbots konsequent reagieren und die Nutzer des genannten Bahnhofs verstärkt kontrollieren. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Verbot für Reizstoff- und Abwehrsprays, Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art erlassen. Die Verfügung gilt vom 3. Juli, 00:00 Uhr, bis zum 6. Juli 2025, 24:00 Uhr.
Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude des Hauptbahnhofs Bochum einschließlich der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die Bereiche der U-Bahn/Stadtbahn. Die Verfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich aufhalten oder diesen betreten. Bei Verstößen gegen das Verbot können ein Platzverweis, ein Bahnhofs- oder Beförderungsverbot sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.
Weitere Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind der beigefügten Verfügung als PDF-Dokument zu entnehmen. Diese kann auch auf der Website der Polizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. In den betroffenen Bahnhöfen werden zudem Plakate aufgehängt, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.
Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Polizei über X begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw.
Quelle: Presseportal