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Ruhrgebiet: Kontrollmaßnahmen am Hauptbahnhof Bochum

Die Bundespolizei erlässt ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Verstöße können mit Platzverweis oder Zwangsgeld geahndet werden.

Foto: Depositphotos

Bochum (ost)

Ab heute (4. Juli) bis Sonntag (7. Juli) wird die Bundespolizei im Hauptbahnhof Bochum ein durchgehendes Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände verhängen. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Platzverweise, Bahnhofsverbote/Beförderungsausschlüsse oder Zwangsgelder.

In den letzten Monaten verzeichnete die Bundespolizei keinen signifikanten Rückgang der Gewaltdelikte in Verbindung mit gefährlichen Gegenständen im Bochumer Hauptbahnhof.

Es wurden immer wieder gefährliche Gegenstände eingesetzt. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen sicher (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, etc.), sowie andere gefährliche Gegenstände wie Schlagringe.

Beispiele für Pressemitteilungen betonen die Bedeutung des angekündigten Mitführverbots:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5709390

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5740357

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5741356

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5783179

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5802172

Der Bochumer Hauptbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ruhrgebiet, der täglich von Tausenden von Reisenden genutzt wird. Unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen kommt es dort oft zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Vorfällen mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei während des Mitführverbotszeitraums konsequent handeln und die Nutzer des Bahnhofs verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Verbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeglicher Art erlassen.

Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Platzverweise, Bahnhofs- oder Beförderungsverbote sowie Zwangsgelder in Höhe von 200 Euro!

Weitere Regelungen oder Ausnahmen vom Verbot können der beigefügten Allgemeinverfügung als PDF-Dokument entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann auch auf der Website der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Zudem wurden Plakate im betroffenen Bahnhof aufgehängt, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

Quelle: Presseportal

nf24