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Sachsen: Verurteilter 26-Jähriger und vermisste 14-Jährige gestellt

Bundespolizei intervenierte bei Auseinandersetzung im Hagener Hauptbahnhof. Der Mann wurde festgenommen, das Mädchen zur Wohngruppe zurückgeführt.

Foto: Depositphotos

Hagen – Duisburg – Köln (ost)

Am gestrigen Mittag (5. Januar) wurden Bundespolizisten am Hauptbahnhof Hagen auf eine körperliche Auseinandersetzung zwischen einer Minderjährigen und einem Mann aufmerksam. Nach Überprüfungen stellte sich heraus, dass das Mädchen als vermisst gemeldet war und der Mann bereits per Haftbefehl gesucht wurde.

Um 11:20 Uhr beobachteten Bundespolizisten über die Überwachungskameras im Hagener Hauptbahnhof ein Handgemenge, bei dem ein junges Mädchen einem Mann mehrmals gegen den Kopf schlug und an den Haaren zog. Die Einsatzkräfte begaben sich sofort zum Bahnhofsgebäude, wo sie die 14-Jährige und den 26-Jährigen in unmittelbarer Nähe antrafen. Beide verweigerten die Aussage. Da das Mädchen keine Ausweisdokumente bei sich hatte, gab sie mündlich ihre Personalien an. Es stellte sich heraus, dass sie als vermisst gemeldet war. Nach Abschluss der strafrechtlichen Maßnahmen durfte die Duisburgerin nach Rücksprache mit der zuständigen Jugendeinrichtung ihren Weg fortsetzen. Sie wird nun wegen Körperverletzung angeklagt.

Die Überprüfung des 26-jährigen Begleiters ergab, dass die Staatsanwaltschaften Köln und Dortmund sowie die Ausländerbehörde Sachsen nach ihm suchten. Zudem wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim einen Haftbefehl gegen den tunesischen Staatsbürger erlassen hatte. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte ihn im August 2023 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,- Euro wegen Diebstahls. Zusätzlich hielt er sich unerlaubt im Bundesgebiet auf. Die zentrale Ausländerbehörde Chemnitz hatte bereits ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für sechs Jahre gegen ihn verhängt.

Nach Absprache mit der örtlichen Kriminalwache nahmen die Bundespolizisten den 26-Jährigen fest und brachten ihn in das Polizeigewahrsam in Hagen. Der Tunesier wird nun wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet strafrechtlich verfolgt.

Quelle: Presseportal

nf24