Aussagen in Pressemitteilung als unrichtig erklärt. Journalist soll Polizeigewalt provozieren und wird angeklagt.
Sankt Augustin: Pressemitteilung vom 07.11.2021

Sankt Augustin (ost)
Hiermit wird erklärt, dass die folgenden in der Pressemitteilung vom 07.11.2021 getroffenen Aussagen unrichtig gewesen sind: a. „Journalist versucht Polizeigewalt zu provozieren. Bundespolizeibeamte sollten für Videoaufnahmen bei Kontrolle angegriffen und geschlagen werden.“ b. „Ein ‚freier Journalist‘ sprach im Wuppertaler Hauptbahnhof drei ausländische Reisende an. Sie sollten dort eine Streife der Bundespolizei angreifen. Dies wollte der Journalist videografieren und als „Beweis für Polizeigewalt“ nutzen.“ c. „Die drei kontrollierten Reisenden gaben an, dass sie kurz zuvor auf dem Bahnsteig durch den Mann angesprochen wurden. Dabei soll er diese aufgefordert haben, eine Streife der Bundespolizei anzugreifen und zu schlagen, um diese Auseinandersetzung als „Beweis für Polizeigewalt“ mit seinem Mobiltelefon filmen zu können.“ d. „Nun muss er sich für die Anstiftung eines Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten.“
Quelle: Presseportal








