Bundespolizei erlässt Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an NRW-Bahnhöfen, um Gewaltkriminalität zu bekämpfen.
Sankt Augustin: Sicherheit an Bahnhöfen

Sankt Augustin (ost)
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen erlässt eine Allgemeinverfügung, die vorübergehend das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen verbietet. Diese Maßnahme soll die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, insbesondere an Großstadtbahnhöfen und auf bestimmten Zugstrecken, weiter erhöhen und potenzielle Gefahren präventiv minimieren. Vom 26. Juni 2026, 15:00 Uhr, bis zum 28. Juni 2026, 03:00 Uhr, ist es verboten, gefährliche Gegenstände an mehreren Bahnhöfen und ausgewählten Bahnstrecken in NRW mitzuführen. Die Bundespolizei ergreift erneut verstärkte Maßnahmen gegen Gewaltkriminalität an Bahnhöfen und Zügen. Besonders gefährliche Gegenstände stehen im Mittelpunkt der polizeilichen Kontrollmaßnahmen.
Das Verbot, gefährliche Gegenstände mitzuführen, gilt in dem genannten Zeitraum an den Bahnhöfen Bonn Hbf., Dortmund Hbf., Düsseldorf Hbf., Essen Hbf., Hamm Hbf., Köln Hbf., Krefeld Hbf., Mönchengladbach Hbf., Münster Hbf. und Wuppertal Hbf. Auch die Bahnstrecke der S 8 von Wuppertal nach Mönchengladbach sowie die Strecke von Köln nach Bonn einschließlich der jeweiligen Unterwegsverkehrsstationen sind betroffen. Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude und Gleisanlagen der Bahnhöfe. Die U-Bahn- und Stadtbahnbereiche sind ausgenommen. Täglich nutzen durchschnittlich 2,7 Millionen Reisende das Bahnverkehrsmittel in NRW. Die Bahnhöfe sind auch an Wochenenden, insbesondere bei Großveranstaltungen in den Städten, stark frequentiert und dienen der An- und Abreise.
Gewaltdelikte sind ein bedeutendes Kriminalitätsphänomen. Die Anzahl der von der Bundespolizei festgestellten Gewaltdelikte auf Bahnanlagen in NRW bleibt weiterhin hoch. Obwohl es 2025 im Vergleich zum Vorjahr (2024) einen leichten Rückgang gab, sind die Großstadtbahnhöfe in NRW von Gewaltkriminalität betroffen. Jede Tat ist eine zu viel.
Die Bundespolizei intensiviert die Kontrollmaßnahmen anlässlich der Allgemeinverfügung. Die polizeiliche Präsenz wird verstärkt sichtbar sein. Reisende müssen damit rechnen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden.
Das Ziel ist es, die Bahnhöfe sicherer zu machen und durch die Kontrollen Gewaltstraftaten und Eskalationen durch den Einsatz gefährlicher Gegenstände von vornherein zu verhindern. Die Kontrollmaßnahmen an den Bahnhöfen im Rahmen der Allgemeinverfügung dienen auch als Gefahrenfilter und tragen zur Sicherheit bei der An- und Abreise sowie bei städtischen Veranstaltungen bei. Die Allgemeinverfügung ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Gewaltkriminalität durch gefährliche Gegenstände.
Verstöße gegen das Mitführverbot können zu Platzverweisen, Bahnhofsverboten, Beförderungsausschlüssen oder Zwangsgeldern führen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung und andere Gesetze wie das Waffengesetz können Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die gefährlichen Gegenstände können beschlagnahmt werden.
Das Mitführverbot umfasst gefährliche Gegenstände wie Feuerwaffen aller Art, Messer aller Art, Hieb- und Stoßwaffen sowie andere Gegenstände, die potenziell zu schweren Verletzungen führen können, wie Werkzeuge, Baseballschläger, Eisenstangen und vieles mehr. Neben den Kontrollmaßnahmen geht es auch um gezielte Präventionsarbeit im Bereich der Gewaltkriminalität. Die Bundespolizei appelliert: Sicher im Alltag – sicher ohne Waffen!
> Waffen bieten nur scheinbare Sicherheit. Sie können die Bereitschaft zur Eskalation von Gewalt erhöhen oder Schäden vergrößern.
> Personen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zur Beruhigung der Situation beitragen können.
> Waffen erschweren es Helfenden oder der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
> Im schlimmsten Fall kann die Waffe gestohlen und gegen den Träger eingesetzt werden.
> Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
> Deko-, Anscheins-, Spielzeug- und Schreckschusswaffen sind oft nicht von echten Waffen zu unterscheiden. Das Mitführen kann im schlimmsten Fall zu einem Schusswaffeneinsatz durch die Polizei führen.
Seit 2018 hat die Bundespolizei in NRW bereits 75 solcher Allgemeinverfügungen an ausgewählten Bahnhöfen und Bahnstrecken durchgeführt. Dabei wurden insgesamt mehr als 2.400 gefährliche Gegenstände sichergestellt. Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung wie Ausnahmen, Begriffsbestimmungen und FAQs sind auf der Website der Bundespolizei (www.bundespolizei.de/allgemeinverfügungen) verfügbar. Außerdem sind in den betroffenen Bahnhöfen Plakate angebracht, die auf das Mitführverbot hinweisen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin.
Quelle: Presseportal








