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Sankt Augustin: Verbot gefährlicher Gegenstände am Hauptbahnhof Bielefeld

Eine Allgemeinverfügung verbietet das Mitführen von Waffen und Messern am Hauptbahnhof Bielefeld vom 23.05.26 bis 24.06.26.

Foto: unsplash

Bielefeld (ost)

Anlässlich des Open-Air-Events „Treppentanz“ am Samstag, den 23. Mai, hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bielefeld erlassen. Vom 23.05.26, 00:00 Uhr bis zum 24.06.26, 23:59 Uhr ist es untersagt, gefährliche Gegenstände im Hauptbahnhof Bielefeld mitzuführen.

Verboten sind unter anderem Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer jeder Art. Auch Nachbildungen von Schusswaffen, Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte fallen unter das Mitführverbot.

Das Verbot dient der Sicherheit im Bahnverkehr und als Sicherheitsmaßnahme für die innerstädtische Veranstaltung.

Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Verfügung durch verstärkte Kontrollen überwachen. Verstöße können Zwangsgelder, Bußgelder oder Strafverfahren nach sich ziehen.

Die genauen Bestimmungen und Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt, die auf der Website www.bundespolizei.de einsehbar ist unter folgendem Link: https://t1p.de/phmnw

Zusätzlich werden Plakate im Hauptbahnhof Bielefeld auf die Verbotszone hinweisen.

Hintergrund:

Von Januar bis April 2026 gab es insgesamt 17 Vorfälle im Hauptbahnhof Bielefeld, bei denen Personen Waffen oder gefährliche Gegenstände mitführten. Bei den Kontrollen während des Treppentanzes am 19. Juli 2025 und 16. August 2025 wurden jeweils acht Verstöße festgestellt.

https://t1p.de/o3lbg

https://t1p.de/xcm0f

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin gilt auch für die kommenden Treppentanz-Veranstaltungen am 13. Juni, 18. Juli, 15. August und 19. September 2026. An diesen Wochenenden ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Hauptbahnhof Bielefeld ebenfalls untersagt.

Quelle: Presseportal

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