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Schildesche: Unfall am Obersee mit Radfahrerin und Hund

Eine Radfahrerin wurde am Obersee von einem Hund angesprungen und leicht verletzt. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, vorausschauend und rücksichtsvoll zu handeln.

Foto: Depositphotos

Bielefeld (ost)

MK / Bielefeld – Schildesche – Auf dem Rundweg entlang des Obersees ist eine Radfahrerin am Freitagmorgen, 20.03.2026, leicht verletzt worden, als sie ein angeleinter Hund angesprungen haben soll. Der Weg ist mit dem Verkehrszeichen „Fußgänger“ gekennzeichnet und trägt den Zusatz „Radverkehr frei“. Polizeibeamte wurden zur Aufnahme dieses Unfalls gerufen.

Gegen 07:20 Uhr soll sich die 53-jährige Bielefelderin mit ihrem Fahrrad einem Mann mit Hund von hinten genähert haben. Dabei sollen sich der 38-jährige Bielefelder und sein Hund erschrocken haben, weil sie die Frau nicht bemerkt hätten. Die Radfahrerin soll durch ein Anspringen des Hundes gestürzt sein.

Der 38-Jährige entfernte sich zunächst von der Unfallstelle, in Höhe eines Gastronomiebetriebs am Obersee, um seinen aufgebrachten Hund zu beruhigen. Die Radfahrerin nahm an, der Hundebesitzer wolle endgültig verschwinden und bat einen anwesenden Radfahrer, dem Mann zu folgen.

Schließlich kehrte der 38-Jährige wieder ohne seinen Hund an die Unfallstelle zurück, weil ihn der folgende Radfahrer zur Umkehr aufforderte. Er machte für das Verhalten seines Hundes die Radfahrerin verantwortlich, die sich nach seiner Meinung zu schnell und zu dicht genähert habe. Die 53-Jährige beschuldigte den Hundebesitzer nicht aufgepasst zu haben. Eine Fahrradklingel befand sich nicht an ihrem Fahrrad.

Die Polizei informiert

Neben regelkonformen Verhalten appelliert die Polizei an alle Verkehrsteilnehmer, sich vorausschauend und mit Rücksicht auf andere Menschen im Straßenverkehr zu bewegen.

Bei den vor Ort geltenden Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ – mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ haben Fußgänger Vorrang. Für Radfahrende gilt Schrittgeschwindigkeit und ein ausreichender Seitenabstand beim Überholen.

Fahrräder müssen gemäß § 64 a StVZO „Einrichtungen für Schallzeichen“ mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen nicht angebracht sein.

Analog zu einer Hupe in Kraftfahrzeugen, sollen die Schallzeichen einer Fahrradklingel der Warnung anderer Verkehrsteilnehmer vor einer drohenden Gefahr dienen, wie beispielsweise einem Zusammenstoß. Gemäß § 16 StVO „Warnzeichen“ darf unter anderem nur jemand Schall- und Leuchtzeichen geben, der sich oder andere gefährdet sieht. Das Klingeln dient nicht dazu, sich freie Bahn zu verschaffen und mit schnellem Tempo weiter bewegen zu können.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was einem Anteil von 9,92% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was einem Anteil von 2,13% entspricht. 3.764 Unfälle wurden unter dem Einfluss berauschender Mittel verursacht, was einem Anteil von 0,59% entspricht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 556.792 Fälle, was einem Anteil von 87,36% entspricht. Innerorts gab es 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 Unfälle (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 Unfälle (1,08%). Die Anzahl der Getöteten betrug 450, die der Schwerverletzten 11.172 und die der Leichtverletzten 68.000.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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