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Schleiden-Gemünd: Steine ins Freibad geworfen

Unbekannte warfen Steine ins Schwimmbad, verletzten Kinder. Kriminalpolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Foto: Depositphotos

Schleiden-Gemünd (ost)

Am Donnerstagnachmittag (17. Juli) ereignete sich gegen 17 Uhr ein gefährlicher Vorfall im Freibad in Schleiden-Gemünd.

Unbekannte warfen vom Gehweg neben dem Schwimmbad – entlang der Pfarrer-Kneipp-Straße – mehrere Steine (ca. 1,5 cm Durchmesser) über den Maschendrahtzaun in das Freibad.

Zu diesem Zeitpunkt befanden sich mehrere Badegäste im Schwimmbad.

Zwei Kinder im Alter von neun und elf Jahren wurden im Bereich der Rutsche von den geworfenen Steinen getroffen und verletzt.

Bei einer eingeleiteten Nahbereichsfahndung wurden keine Personen mehr gefunden.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen.

Zeugen, die verdächtige Personen beobachtet haben oder sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Euskirchen unter der 02251 799 0 oder per E-Mail unter poststelle.euskirchen@polizei.nrw.de zu melden.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023

Die Mordraten in Nordrhein-Westfalen stiegen zwischen 2022 und 2023 an. Im Jahr 2022 wurden 380 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 470 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 357 auf 443. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 518 auf 671, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 458 auf 596 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 60 auf 75 stieg. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 206 auf 310. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die meisten aufgezeichneten Mordfälle in Deutschland mit 470 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 380 470
Anzahl der aufgeklärten Fälle 357 443
Anzahl der Verdächtigen 518 671
Anzahl der männlichen Verdächtigen 458 596
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 60 75
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 206 310

Quelle: Bundeskriminalamt

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