Die Polizei Duisburg leitete eine bundesweite Aktionswoche zur Einhaltung von Umwelt- und Abfallvorschriften in der Schifffahrt. Verstöße wurden konsequent verfolgt und umweltschädigendes Verhalten geahndet.
Schleswig-Holstein: Aktionswoche Gewässer- und Umweltschutz

Bundesgebiet/Duisburg (ost)
Von 13. April bis 19. April 2026 führten die Wasserschutzpolizeien der Länder unter Leitung der Polizei Duisburg bereits zum fünften Mal eine bundesweite Aktionswoche zur Einhaltung von Umwelt- und Abfallvorschriften in der See- und Binnenschifffahrt durch.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://duisburg.polizei.nrw/20260410bundesgebiet
Der Betrieb von Schiffen – unabhängig davon, ob auf Flüssen, Seen oder dem Meer – erzeugt verschiedene Arten von Abfällen. Dies umfasst Ölschlämme, Rückstände aus der Abgasreinigung, Abfälle aus dem Maschinenraum und Abwässer aus Bordtoiletten. Diese Substanzen müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Um die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten, gelten klare Regeln auf nationaler und internationaler Ebene. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, belastet die Umwelt erheblich. Daher überprüften die Wasserschutzpolizeien im Rahmen der Aktionstage bundesweit die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Verstöße wurden und werden weiterhin konsequent verfolgt. Neben Kontrollen setzten die Behörden auch auf Aufklärung: In Gesprächen mit den Verantwortlichen der Schiffe wurden Informationen vermittelt und das Bewusstsein geschärft, um Umweltverschmutzung bereits im Vorfeld zu verhindern.
Insgesamt führten die Wasserschutzpolizeien etwa 1000 Kontrollen zum Umwelt- und Gewässerschutz durch. Dazu gehörten unter anderem die gewerbliche See- und Binnenschifffahrt, die Sportschifffahrt sowie umwelt- und abfallrechtliche Bestimmungen in Häfen und Naturschutzgebieten.
In einigen Fällen wurden die Schiffe beanstandet. Neben 13 Strafanzeigen wurden auch 236 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und zahlreiche Verwarngelder von den Einsatzkräften erhoben. In sechs Fällen mussten die Beamten Weiterfahrverbote aussprechen und 57 Mängelberichte erstellen.
Drei Fälle im Detail:
In der Region Passau (Bayern) hatte ein Flusskreuzfahrtschiff einen Defekt an der bordeigenen Kläranlage. Als Folge floss ungeklärtes Abwasser in die Donau. Nach der Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei wurde die Anlage versiegelt und das Schiff konnte seine Reise mit rund 130 Passagieren unter bestimmten Auflagen fortsetzen.
Bei einer Schiffskontrolle in Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) wurde am 17. April ein Schiff entdeckt, das in einem Emissionsüberwachungsgebiet Kraftstoff mit einem zu hohen Schwefelgehalt verbrannte. Die Polizisten verlangten vom Kapitän eine Sicherheitsleistung.
Die Dienstgruppe Maritimer Umweltschutz der Wasserschutzpolizei Hamburg kontrollierte ein Schiff auf der Außenelbe-Reede, das die international verbindlichen Standards beim Einleiten von Ballastwasser in das Gewässer nicht einhielt. In diesem Fall mussten der Kapitän und der erste Offizier jeweils mit einem Bußgeld in Höhe einer niedrigen fünfstelligen Summe rechnen.
Die bundesweite Aktionswoche mit dem Schwerpunkt des Gewässer- und Umweltschutzes betont die Verantwortung aller Akteure in der Schifffahrt für den Erhalt eines sauberen und gesunden Ökosystems.
Quelle: Presseportal








