Fehler in Pressemitteilung zu Betrug mit Schockanruf aufgeklärt.
Schloß Holte-Stukenbrock: Bandenbetrug Öffentlichkeitsfahndung
Gütersloh (ost)
Bei Schloß Holte-Stukenbrock/ Bielefeld (MK) – Ein Irrtum hat sich in der Pressemitteilung über einen Betrug mit einem sogenannten Schockanruf eingeschlichen.
Der angehängte Verweis sollte auf die folgende ursprüngliche Mitteilung führen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/6006488.
Quelle: Presseportal