Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen Joel F. und Elias F. erhoben, die verdächtigt werden, einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung unterstützt zu haben.
Schmölln: Anklage gegen mutmaßliche Unterstützer einer terroristischen Vereinigung

Karlsruhe (ost)
Am 14. August 2026 hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen
Joel F. und
Elias F.
vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena erhoben.
Die beiden Beschuldigten werden verdächtigt, als Jugendliche mit Verantwortungsreife (§§ 1, 3 JGG) die inländische terroristische Vereinigung ausreichend unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 StGB). Darüber hinaus sollen sie Beihilfe (§ 27 StGB) zu versuchtem Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB), versuchter Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c, §§ 22, 23, 2 StGB) und versuchter schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB) geleistet haben.
In der Anklageschrift, die nun zugestellt wurde, wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Im April 2024 wurde die rechtsextreme, auch überregional agierende terroristische Vereinigung “Letzte Verteidigungs Welle” (L.V.W) gegründet. Die Mitglieder dieser Gruppierung sahen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der “Deutschen Nation”. Ihr Ziel war es, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Zu diesen Taten gehörten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und Einrichtungen des politisch linken Spektrums, gegebenenfalls auch mit tödlichem Ausgang. Zu dieser Vereinigung gehörten auch die gesondert verfolgten Claudio S. und Justin W.
Am frühen Morgen des 5. Januar 2025 begaben sich Joel F. und Elias F. in Begleitung von Claudio S. und Justin W. zur bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln, um dort einen Brand zu legen. Dazu schlug die Gruppe ein Fenster ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Gebäude zu schießen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus. Elias F. sicherte den Ort ab. Joel F. filmte die Tat.
Die Bundesanwaltschaft hatte am 3. Dezember 2025 Anklage gegen Claudio S. und Justin W. sowie andere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der L.V.W vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 81 vom 18. Dezember 2025). Am 5. August 2026 wurden Claudio S. und Justin W. unter anderem wegen des Vorfalls in Schmölln zu Jugendstrafen verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Joel F. und Elias F. wurden am 24. und 25. Juni 2026 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 37 vom 26. Juni 2026). Elias F. befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen Joel F. wurde am 22. Juli 2026 außer Vollzug gesetzt.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023
Die Mordraten in Nordrhein-Westfalen stiegen zwischen 2022 und 2023 deutlich an. Im Jahr 2022 wurden 380 Fälle registriert, wobei 357 davon gelöst wurden. Es gab insgesamt 518 Verdächtige, darunter 458 Männer und 60 Frauen, von denen 206 nicht-deutsche Staatsbürger waren. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der registrierten Fälle auf 470, von denen 443 gelöst wurden. Es gab insgesamt 671 Verdächtige, darunter 596 Männer und 75 Frauen, von denen 310 nicht-deutsche Staatsbürger waren. Im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland mit den höchsten Mordfällen im Jahr 2023 – 470 – zeigt Nordrhein-Westfalen eine besorgniserregende Zunahme der Gewaltkriminalität.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 380 | 470 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 357 | 443 |
| Anzahl der Verdächtigen | 518 | 671 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 458 | 596 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 60 | 75 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 206 | 310 |
Quelle: Bundeskriminalamt








