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Schreckschusswaffe am Flughafen Köln/Bonn mitgeführt

Bundespolizei stellt Waffe sicher. Mann vergaß, sie seit 15 Jahren im Handgepäck zu haben.

Sichergestelltes Magazin und Patronen
Foto: Presseportal.de

Flughafen Köln/Bonn (ost)

Am Nachmittag des 10. Juli 2025 überprüfte ein Angestellter der Sicherheitsfirma I-SEC im Rahmen einer Zugangskontrolle gemäß dem Luftsicherheitsgesetz einen männlichen Passagier an der Kontrollstelle ZKS 40, Spur 5, des Flughafens Köln/Bonn. Zu dieser Zeit trug der Mann ein Handgepäckstück bei sich und gab bereits vor Beginn der Kontrolle an, dass sich darin eine Schreckschusswaffe mit geladenem Magazin und dazugehöriger Munition befand.

Bei der nachfolgenden Durchleuchtung des Gepäcks konnte das Sicherheitspersonal die Schreckschusswaffe auf dem Bildschirm bestätigen. Die Bundespolizei wurde sofort alarmiert und traf mit einem motorisierten Streifenwagen an der Kontrollstelle ein.

Die Beamten entdeckten bei der Inspektion des Gepäcks eine Schreckschusspistole mit Magazin und sieben Patronen. Der Mann konnte sich mit einem gültigen deutschen Personalausweis identifizieren. Eine Überprüfung im polizeilichen Informationssystem ergab keine Auffälligkeiten.

Da der Besitz und das Tragen einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit ohne einen „kleinen Waffenschein“ gegen das Waffengesetz verstößt, wurden die Waffe und die Munition beschlagnahmt.

Bei einer informellen Befragung gab der Mann an, die Waffe seit etwa 15 Jahren zu besitzen und sie ursprünglich in einem Geschäft in Wuppertal gekauft zu haben. Er habe sie zur Selbstverteidigung dabei gehabt und schlicht vergessen, dass sich die Schreckschusspistole noch in seinem Rucksack befand.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, einschließlich der Feststellung einer ladungsfähigen Adresse, durfte der Mann seine Reise fortsetzen. Die weiteren Ermittlungen werden von der Bundespolizei durchgeführt.

Quelle: Presseportal

nf24