Der Zoll führte bundesweite Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch, um Mindestlohn und Sozialversicherungspflichten zu überprüfen. In der Region Aachen wurden 41 Arbeitnehmer befragt, 4 Strafverfahren und 8 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Schwarzarbeit: Zoll kontrolliert Gastronomie und Hotels
Aachen (ost)
Am vergangenen Freitag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Das Ziel der Überprüfungen war hauptsächlich die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Mitarbeiter der FKS des Hauptzollamts Aachen kontrollierten während der Schwerpunktprüfung branchenspezifische Betriebe in der Städteregion Aachen sowie den Kreisen Düren und Euskirchen. Die Zöllner befragten einundvierzig Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen. In vier Fällen leiteten sie vor Ort Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und illegaler Ausländerbeschäftigung ein. Außerdem wurden acht Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet – unter anderem wegen Nichtbeachtung der Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten und Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht. Acht Geschäftsunterlagenprüfungen wurden durchgeführt oder begonnen. Nach den Prüfungen folgen umfangreiche Nachkontrollen, bei denen die FKS-Mitarbeiter die vor Ort gesammelten Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen überprüfen. Der Zoll legt besonderen Wert auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ist eine der größten und arbeitsintensivsten Branchen und unterliegt den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
Zusätzliche Information:
Der Zoll leistet durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme und der Staatseinnahmen und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Die Zollmitarbeiter führen sowohl stichprobenartige Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Mitarbeiter eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Quelle: Presseportal